Art 31 Zeitliche Anwendbarkeit
Stand: 03.07.2026
Diese Verordnung wird auf schadensbegründende Ereignisse angewandt, die nach ihrem Inkrafttreten eintreten.
Stand: 03.07.2026
Diese Verordnung wird auf schadensbegründende Ereignisse angewandt, die nach ihrem Inkrafttreten eintreten.