Gesetze / Rom III-VO · CELEX 32010R1259

Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts

21 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Anwendungsbereich
  2. Art 2 Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 2201/2003
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Universelle Anwendung
  5. Art 5 Rechtswahl der Parteien
  6. Art 6 Einigung und materielle Wirksamkeit
  7. Art 7 Formgültigkeit
  8. Art 8 In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht
  9. Art 9 Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung
  10. Art 10 Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts
  11. Art 11 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
  12. Art 12 Öffentliche Ordnung (
  13. Art 13 Unterschiede beim nationalen Recht
  14. Art 14 Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen — Kollisionen hinsichtlich der Gebiete
  15. Art 15 Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen — Kollisionen hinsichtlich der betroffenen Personengruppen
  16. Art 16 Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen
  17. Art 17 Informationen der teilnehmenden Mitgliedstaaten
  18. Art 18 Übergangsbestimmungen
  19. Art 19 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen
  20. Art 20 Revisionsklausel
  21. Art 21 Inkrafttreten und Geltungsbeginn