Gesetze / Rom III-VO · CELEX 32010R1259
Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts
21 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 2201/2003
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Universelle Anwendung
- Art 5 Rechtswahl der Parteien
- Art 6 Einigung und materielle Wirksamkeit
- Art 7 Formgültigkeit
- Art 8 In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht
- Art 9 Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung
- Art 10 Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts
- Art 11 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
- Art 12 Öffentliche Ordnung (
- Art 13 Unterschiede beim nationalen Recht
- Art 14 Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen — Kollisionen hinsichtlich der Gebiete
- Art 15 Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen — Kollisionen hinsichtlich der betroffenen Personengruppen
- Art 16 Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen
- Art 17 Informationen der teilnehmenden Mitgliedstaaten
- Art 18 Übergangsbestimmungen
- Art 19 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen
- Art 20 Revisionsklausel
- Art 21 Inkrafttreten und Geltungsbeginn