Gesetze / Rinder-Salmonellose-Verordnung
RindSalmV§ 1
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RindSalmV/1#abs-1 (1) Salmonellen im Sinne dieser Verordnung sind alle Bakterien der Gattung Salmonella der Familie Enterobakteriaceae.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RindSalmV/1#abs-2 (2) Im Sinne dieser Verordnung liegen bei einem Rind oder bei einem sonstigen mit Rindern zusammen gehaltenen Tier vor:
Die bakteriologischen Untersuchungsverfahren nach Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a müssen den Anforderungen der ISO-Norm 6579 Anhang D entsprechen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RindSalmV/1#abs-3 (3) Im Sinne dieser Verordnung sind
die Rinder und die mit ihnen zusammen gehaltenen sonstigen Tiere eines Bestandes, die räumlich getrennt von den übrigen Rindern des Bestandes oder mit diesen zusammen gehaltenen sonstigen Tieren gehalten werden;
ein Bestand,
Änderungsverlauf
-
18.12.2009 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I 3939)
BGBl. 2009 I S. 3939
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.