Gesetze / Landesrecht Sachsen / Richter- und Staatsanwaltsbeurteilungsverordnung

RiStABeurtVO

§ 2 Dienstliche Beurteilungen und Beurteilungsbeiträge

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RiStABeurtVO/2#abs-1 (1) Dienstliche Beurteilungen sind die Regelbeurteilung, die Anlassbeurteilung und die Probezeitbeurteilung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RiStABeurtVO/2#abs-2 (2) Beurteilungsbeiträge sind bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigende dienstliche Bewertungen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung für einen Teil des Beurteilungszeitraums und der dienstlichen Tätigkeit in der Referendarausbildung.

§ 1 § 3