Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Richternebentätigkeitsverordnung

RiNV

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RiNV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für im Landesdienst tätige

Berufsrichter. Sie gilt nicht für beamtete Professoren der Rechte oder der

politischen Wissenschaften, die gleichzeitig Richter sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RiNV/1#abs-2 (2) Die in dieser Verordnung verwendeten Funktions-, Status- und anderen

Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer.

§ 2