Gesetze / Rindfleischetikettierungsverordnung
RiFlEtikettV§ 9a Etikettierung von Schlachtkörpern von weniger als zwölf Monate alten Rindern
Stand: 10.06.2019
Schlachtkörper von weniger als zwölf Monate alten Rindern sind vom Marktteilnehmer unmittelbar nach der Schlachtung nach Maßgabe des § 3 der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung zu kennzeichnen.
Änderungsverlauf
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22.07.2015 Ausfertigung
§ 9a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2015 (BGBl. I 1408)
BGBl. 2015 I S. 1408
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