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§ 9a RiFlEtikettV 2009 — Etikettierung von Schlachtkörpern von weniger als zwölf Monate alten Rindern

Rindfleischetikettierungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schlachtkörper von weniger als zwölf Monate alten Rindern sind vom Marktteilnehmer unmittelbar nach der Schlachtung nach Maßgabe des § 3 der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung zu kennzeichnen.