Gesetze / Rindfleischetikettierungsgesetz
RiFlEtikettG§ 4 Zuständigkeit für die Überwachung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG NRW, 09.12.2005 – 13 B 1717/05Zitiert von 1
- OVG NRW, 13.12.2005 – 13 B 1663/05
- VG Köln, 24.09.2004 – 9 L 2394/04
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht die Einhaltung der im Rahmen der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des § 1 Absatz 1 dieses Gesetzes zu machenden obligatorischen Angaben. Dabei prüft sie auch die Rückverfolgbarkeit dieser Angaben sowie die Einhaltung von weiteren Pflichten der Marktbeteiligten nach diesem Gesetz und nach auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.