§ 1 Begriffsbestimmung
Stand: 16.08.2019
Reservistinnen und Reservisten sind
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 1 ResG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 10.02.2025 – 2 WDB 5/24Aussetzung statt Einstellung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 2
- BVerwG, 05.05.2015 – 2 WD 6/14Mitwirkung eines Verteidigers; Aberkennung des DienstgradesZitiert von 16
- BVerwG, 11.09.2014 – 2 WD 11.13Zitiert von 12
- BVerwG, 28.08.2014 – 2 WD 20.13Zitiert von 9
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.08.2019 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I 1147)
BGBl. 2019 I S. 1147
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.