Gesetze / Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz

RentEPPG

§ 4 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen und im Beitragsrecht, Unpfändbarkeit

Stand: 12.11.2022

Bund3 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RentEPPG/4#abs-1 (1) Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Sie ist bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht zu berücksichtigen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RentEPPG/4#abs-2 (2) Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.

§ 3 § 5