Gesetze / Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz
RentEPPG§ 4 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen und im Beitragsrecht, Unpfändbarkeit
Stand: 12.11.2022
Wird zitiert von 3
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- LSG NRW, 10.07.2025 – L 19 AS 1015/24
- AG Viersen, 08.02.2023 – 15 M 456/17
- AG Aschaffenburg, 07.11.2022 – 654 IK 298/21Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RentEPPG/4#abs-1 (1) Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Sie ist bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RentEPPG/4#abs-2 (2) Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.