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§ 4 RentEPPG — Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen und im Beitragsrecht, Unpfändbarkeit

Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz

Stand: 12.11.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Sie ist bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht zu berücksichtigen.

(2) Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.