Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung
RennwLottDV§ 6 Bekanntmachungen
Stand: 21.07.2021
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- BFH, 26.05.2020 – IX R 6/19Rechtmäßigkeit der Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen VeranstaltersZitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Erteilung der Erlaubnis an Vereine zum Betrieb eines Totalisators und an Buchmacher zum Betrieb eines Wettunternehmens, die Beschränkung dieser Erlaubnis und ihr Widerruf sind im Bundesanzeiger öffentlich bekanntzumachen. Die jeweils für Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer zuständige Finanzbehörde ist über die Erteilung der Erlaubnis zu unterrichten.