Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG§ 37 Bemessungsgrundlage
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 14.02.2023 – IX B 42/22 (AdV)Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der Virtuellen Automatensteuer
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 – 2 S 1948/19Zitiert von 9
- BFH, 04.11.2025 – IX R 27/24Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen AutomatensteuerZitiert von 3
- BFH, 04.11.2025 – IX R 28/24(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.11.2025 IX R 27/24 - Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer)Zitiert von 1
- FG Hessen, 31.10.2024 – 5 K 1125/23Zitiert von 1
- FG Hessen, 31.10.2024 – 5 K 1126/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 29.01.2025 – IX B 93/24 (AdV)Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Virtuellen Automatensteuer
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 RennwLottG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Virtuelle Automatensteuer bemisst sich nach dem geleisteten Spieleinsatz abzüglich der Virtuellen Automatensteuer. Der geleistete Spieleinsatz umfasst sämtliche Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am virtuellen Automatenspiel nach § 36.