Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG§ 20 Steuerentstehung
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 13
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 07.09.2021 – IX R 30/18 · Besteuerung von SportwettenZitiert von 5
- FG Hessen, 12.11.2018 – 5 K 1569/16Zitiert von 4
- BFH, 07.09.2021 – IX R 5/19Besteuerung einer Sportwettenbörse nach der Rechtslage 2012Zitiert von 10
- BFH, 17.05.2021 – IX R 21/18(Teilweise inhaltsgleich mit Urteil vom 17.05.2021 - IX R 20/18 - Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten)Zitiert von 13
- BFH, 17.05.2021 – IX R 20/18Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von SportwettenZitiert von 16
- FG Hessen, 18.04.2018 – 5 K 1108/15Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BFH, 16.07.2024 – IX R 6/22Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von SportwettenZitiert von 8
- FG Hessen, 23.03.2022 – 5 K 1920/17Zitiert von 1
- FG Hessen, 18.04.2018 – 5 K 2703/12Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 RennwLottG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Sportwettensteuer entsteht mit der Leistung des Wetteinsatzes.