Gesetze / Regionalisierungsgesetz
RegGAnlage 8 (zu § 9 Absatz 6)Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3
(BGBl. 2023 I Nr. 107, 3)
| Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel | ||||||
| für das Bundesland: | im Jahr: | |||||
| zum Stichtag 30. Juni des Folgejahres | ||||||
| Bereich | Landes- haushalt (Kapitel/Titel) | Verwendungszweck | Betrag (in EUR) | Betrag Vorjahr (in EUR) | ||
| 1 | 1.1 | Verfügbare Mittel | Zuweisung nach § 9 RegG | |||
| 1.2 | Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich | |||||
| 1.3 | Landesmittel | |||||
| 1.4 | verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 bis 1.3) | |||||
| 2 | 2.1 | Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehr | Hochgerechnete Fahrgeldeinnahmen (Soll-Wert) | |||
| 2.2 | Ist-Einnahmen | |||||
| 2.3 | finanzielle Nachteile aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen durch das Deutschlandticket (Differenz 2.1 und 2.2) | |||||
| 2.4 | finanzielle Nachteile aufgrund der Erstattung von Mehrkosten der Einführung | |||||
| 2.5 | Gesamtsumme (2.3 und 2.4) | |||||
| 3 | Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben | (Differenz aus 1.4 und 2.5) |
Zu den einzelnen Punkten werden geeignete inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) beigefügt. Die Vorjahreswerte sind zu aktualisieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2024 in Kraft
Anlage 8 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 441)
BGBl. 2024 I Nr. 441
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20.04.2023 Ausfertigung
Anlage 8 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. April 2023 (BGBl. I Nr. 107)
BGBl. 2023 I Nr. 107
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