Gesetze / Rebenpflanzgutverordnung
RebPflV 1986§ 5 Anforderungen an die Vermehrungsfläche
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RebPflV%201986/5?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Pflanzgut wird nur anerkannt, wenn der Kulturzustand der Vermehrungsfläche eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Behandlung erkennen lässt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RebPflV%201986/5?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Vermehrungsflächen sind zu kennzeichnen und von anderen Rebenbeständen abzugrenzen.
Änderungsverlauf
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01.10.2018 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2018 (BGBl. I 1571)
BGBl. 2018 I S. 1571
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.