Gesetze / Rebenpflanzgutverordnung

RebPflV 1986

§ 5 Anforderungen an die Vermehrungsfläche

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RebPflV%201986/5?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Pflanzgut wird nur anerkannt, wenn der Kulturzustand der Vermehrungsfläche eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Behandlung erkennen lässt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RebPflV%201986/5?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Vermehrungsflächen sind zu kennzeichnen und von anderen Rebenbeständen abzugrenzen.

§ 4 § 6