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§ 25 RSO (Bayern) — Vorrückungsfächer

Realschulordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Ausgenommen sind Textiles Gestalten, Kunst, Werken, Musik und Sport, sofern diese Fächer nicht Wahlpflichtfächer in der Wahlpflichtfächergruppe III sind.

(2) An den Abendrealschulen sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer Vorrückungsfächer.