Gesetze / Landesrecht Bayern / Reinhalteordnung kommunales Abwasser
ROkAbw§ 2 Empfindliche Gebiete
Stand: 25.08.2026
Empfindliche Gebiete sind
– die Einzugsgebiete des Mains und der Elbe,
– die in der Anlage zum Bayerischen Wassergesetz (Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung) aufgeführten Seen und ihre Einzugsgebiete sowie der Altmühlsee, der Forggensee und der Sylvensteinspeicher und ihre Einzugsgebiete.
Eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 1 250 000 liegt als Anlage 1 nachrichtlich bei.