Gesetze / Landesrecht Bayern / Reinhalteordnung kommunales Abwasser
ROkAbw§ 3 Kanalisationen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ROkAbw/3#abs-1 (1) Gemeindliche Gebiete ab 2 000 EW sind mit Kanalisationen entsprechend den Anforderungen der Anlage 2 auszustatten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ROkAbw/3#abs-2 (2) Ist die Einrichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt, weil sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringen würde oder mit übermäßigen Kosten verbunden wäre, sind individuelle Systeme oder andere geeignete Maßnahmen erforderlich, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten.