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§ 2 ROkAbw (Bayern) — Empfindliche Gebiete

Reinhalteordnung kommunales Abwasser

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Empfindliche Gebiete sind

– die Einzugsgebiete des Mains und der Elbe,

– die in der Anlage zum Bayerischen Wassergesetz (Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung) aufgeführten Seen und ihre Einzugsgebiete sowie der Altmühlsee, der Forggensee und der Sylvensteinspeicher und ihre Einzugsgebiete.

Eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 1 250 000 liegt als Anlage 1 nachrichtlich bei.