Gesetze / Regelbedarfsermittlungsgesetz
RBEG§ 3 Auszuschließende Haushalte
Stand: 01.07.2026
Wird zitiert von 33
Nach Gewicht
- BSG, 12.07.2012 – B 14 AS 153/11 RArbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für AlleinstehendeZitiert von 107
- BVerfG, 23.07.2014 – 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; hier: Vereinbarkeit der Leistungen für den Regelbedarf mit dem GrundgesetzZitiert von 279
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 – L 12 AS 3445/11Zitiert von 25
- SG Köln, 18.06.2015 – S 31 AS 3294/14
- BSG, 28.03.2013 – B 4 AS 47/12 RArbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung - Neuermittlung des Regelbedarfs für Alleinstehende ab 1.1.2011 - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 17
- LSG NRW, 15.03.2013 – L 7 AS 2075/12 BZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 16.04.2026 – L 9 SO 330/24
- SG Duisburg, 03.09.2024 – S 52 SO 5/22
- LSG Hessen, 01.12.2021 – L 6 AS 126/20Zitiert von 6
33 Entscheidungen zu § 3 RBEG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 RBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RBEG%202021/3#abs-1 (1) Von den Haushalten nach § 2 sind vor der Bestimmung der Referenzhaushalte diejenigen Haushalte auszuschließen, in denen Leistungsberechtigte leben, die im Erhebungszeitraum eine der folgenden Leistungen bezogen haben:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RBEG%202021/3#abs-2 (2) Nicht auszuschließen sind Haushalte, in denen Leistungsberechtigte leben, die im Erhebungszeitraum zusätzlich zu den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4 Erwerbseinkommen bezogen haben.