Gesetze / Regelbedarfsermittlungsgesetz
RBEG§ 3 Auszuschließende Haushalte
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RBEG%202021/3?asof=2023-01-01#abs-1 (1) Von den Haushalten nach § 2 sind vor der Bestimmung der Referenzhaushalte diejenigen Haushalte auszuschließen, in denen Leistungsberechtigte leben, die im Erhebungszeitraum eine der folgenden Leistungen bezogen haben:
1.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
2.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
3.
Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
4.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RBEG%202021/3?asof=2023-01-01#abs-2 (2) Nicht auszuschließen sind Haushalte, in denen Leistungsberechtigte leben, die im Erhebungszeitraum zusätzlich zu den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4 Erwerbseinkommen bezogen haben.