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QualiVO LG 2 StVerw

§ 5 Umfang und Inhalt der modularen Qualifizierung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/QualiVO%20LG%202%20StVerw/5#abs-1 (1) Die Gesamtdauer der modularen Qualifizierung beträgt 40 Präsenztage.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/QualiVO%20LG%202%20StVerw/5#abs-2 (2) Diese Qualifizierung besteht aus folgenden Modulen:

1. rechtliche Kompetenzen,

2. finanzielle und wirtschaftliche Kompetenzen,

3. persönliche Kompetenzen und

4. organisatorische Kompetenzen.

Die den einzelnen Modulen zugeordneten Qualifizierungsinhalte sind in einem Rahmenlehrplan (Anlage) näher beschrieben. Die inhaltliche Ausgestaltung nach dem Rahmenlehrplan, insbesondere die Auswahl und Gewichtung der einzelnen Qualifizierungsinhalte aus den Modulen, obliegt der obersten Dienstbehörde.

§ 4 § 6