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§ 5 QualiVO LG 2 StVerw (Nordrhein-Westfalen) — Umfang und Inhalt der modularen Qualifizierung

Qualifizierungsverordnung Steuer

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gesamtdauer der modularen Qualifizierung beträgt 40 Präsenztage.

(2) Diese Qualifizierung besteht aus folgenden Modulen:

1. rechtliche Kompetenzen,

2. finanzielle und wirtschaftliche Kompetenzen,

3. persönliche Kompetenzen und

4. organisatorische Kompetenzen.

Die den einzelnen Modulen zugeordneten Qualifizierungsinhalte sind in einem Rahmenlehrplan (Anlage) näher beschrieben. Die inhaltliche Ausgestaltung nach dem Rahmenlehrplan, insbesondere die Auswahl und Gewichtung der einzelnen Qualifizierungsinhalte aus den Modulen, obliegt der obersten Dienstbehörde.