Gesetze / Landesrecht Bayern / Qualifikationsverordnung Fachlehrkräfte
QualVFL§ 14 Schriftliche Prüfung
Stand: 25.08.2026
Die schriftliche Prüfung umfasst jeweils eine Klausurarbeit aus den Prüfungsfächern
1. Pädagogik und Psychologie,
2. Didaktik.
Die Arbeitszeit für die Klausurarbeiten beträgt jeweils drei Stunden.