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§ 14 QualVFL (Bayern) — Schriftliche Prüfung

Qualifikationsverordnung Fachlehrkräfte

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die schriftliche Prüfung umfasst jeweils eine Klausurarbeit aus den Prüfungsfächern

1. Pädagogik und Psychologie,

2. Didaktik.

Die Arbeitszeit für die Klausurarbeiten beträgt jeweils drei Stunden.