Gesetze / Produkthaftungsgesetz

ProdHaftG

§ 14 Unabdingbarkeit

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.

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