Gesetze / Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik PreisStatGDV 5 § 3 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 17.12.2019. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.