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§ 3 PreisStatGDV 5

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 17.12.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.