§ 5
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PreisG/5#abs-1 (1) § 3 gilt auch für den Erlaß von Ausführungsanordnungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PreisG/5#abs-2 (2) Der Direktor für Wirtschaft kann den Erlaß von Ausführungsanordnungen den obersten Landesbehörden übertragen.