Gesetze / Prüfungsberichteverordnung

PrüfV

§ 19 Besonderheiten bei der Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungsunternehmen

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Bei Nichtlebensversicherungsverpflichtungen ist getrennt nach Prämien- und Schadenrückstellung zu berichten. Dabei ist auch auf die Verfahren zur Berechnung der Risikomarge einzugehen.

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