Gesetze / Renten Service Verordnung

RentSV

§ 4 Verantwortungsbereiche

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PostRDV/4#abs-1 (1) Die Träger der Rentenversicherung und der Renten Service sind im Verhältnis zueinander für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihnen im Rahmen des gesetzlichen Auftragsverhältnisses obliegenden Aufgaben verantwortlich.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PostRDV/4#abs-2 (2) Im Verhältnis zu den Leistungsberechtigten verbleibt es bei der Verantwortung des Trägers der Rentenversicherung, soweit nicht im Bereich des Datenschutzes eine andere Abgrenzung der Verantwortung gesetzlich vorgesehen ist.

§ 3 § 5