Gesetze / Renten Service Verordnung
RentSV§ 4 Verantwortungsbereiche
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PostRDV/4#abs-1 (1) Die Träger der Rentenversicherung und der Renten Service sind im Verhältnis zueinander für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihnen im Rahmen des gesetzlichen Auftragsverhältnisses obliegenden Aufgaben verantwortlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PostRDV/4#abs-2 (2) Im Verhältnis zu den Leistungsberechtigten verbleibt es bei der Verantwortung des Trägers der Rentenversicherung, soweit nicht im Bereich des Datenschutzes eine andere Abgrenzung der Verantwortung gesetzlich vorgesehen ist.