§ 53 Entgeltgenehmigung im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz
§ 19 Satz 2 gilt für die Zeit der gesetzlichen Exklusivlizenz nicht für die Beförderung von Briefsendungen im Rahmen der Exklusivlizenz nach § 51.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 53 PostG 1998 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 05.08.2015 – 6 C 8/14Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post; postrechtliche Entgeltgenehmigung im Price-Cap-VerfahrenZitiert von 51
- BVerwG, 05.08.2015 – 6 C 9/14Zitiert von 4
- BVerwG, 05.08.2015 – 6 C 10/14Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.