Gesetze / Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag

PolBTLV

§ 4 Vorbereitungsdienste

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PolBTLV%202013/4#abs-1 (1) Für die Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren Polizeivollzugsdienst beim Deutschen Bundestag ist der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei oder eines Landes der Vorbereitungsdienst.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PolBTLV%202013/4#abs-2 (2) Für die Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beim Deutschen Bundestag ist der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei oder eines Landes der Vorbereitungsdienst.

§ 3 § 5