Gesetze / Pflegezeitgesetz

PflegeZG

§ 1 Ziel des Gesetzes

Stand: 10.06.2019

SozialrechtBund3 Entscheidungen

Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.

§ 2