Gesetze / Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung PflegeArbbV 3 § 4 Ausschlussfrist Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 03.05.2020. Zur aktuellen Fassung → Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.