Gesetze / Landesrecht Sachsen / Berufsordnung Pflegefachkräfte
PflBO§ 4 Allgemeine Berufspflichten
Stand: 26.08.2026
Pflegefachkräfte sind verpflichtet, ihren Beruf entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auszuüben. Sie haben sich über die für die Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten und diese zu beachten.