Gesetze / Landesrecht Sachsen / Berufsordnung Pflegefachkräfte
PflBO§ 2 Ziele
Stand: 26.08.2026
Durch die Festlegung von Berufspflichten der Pflegefachkräfte soll die Qualität der pflegerischen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung gesichert und berufsunwürdiges Verhalten verhindert werden.