Gesetze / Pfandleiherverordnung
PfandlV§ 16 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PfandLV/16#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. März 1961 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PfandLV/16#abs-2 (2) (weggefallen)
Änderungsverlauf
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17.03.2009 Ausfertigung
§ 16 Abs. 2 aufgehoben durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I 550)
BGBl. 2009 I S. 550
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.