Gesetze / Pfandbrief-Barwertverordnung
PfandBarwertV§ 5 Simulation der Auswirkung von Zinsveränderungen auf die Barwerte
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PfandBarwertV%202005/5#abs-1 (1) Zur Abbildung der Auswirkung von Zinsveränderungen sind die zur Barwertberechnung verwendeten Zinskurven nach Maßgabe eines statischen oder eines dynamischen Ansatzes um jeweils eine bestimmte Anzahl von Basispunkten nach oben und unten zu verschieben. Im Anschluss daran sind für alle Bestandteile des der Berechnung nach § 3 Abs. 1 zugrunde liegenden Portfolios mittels der sich ergebenden neuen Zinskurven neue Barwerte zu ermitteln. Auf Fremdwährungspositionen ist anschließend § 6 anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PfandBarwertV%202005/5#abs-2 (2) Das einmal gewählte Verfahren ist durchgehend für alle Berechnungen anzuwenden.
Änderungsverlauf
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04.10.2022 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Oktober 2022 (BGBl. I 1614)
BGBl. I S. 1614
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29.03.2017 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 130 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I 626)
BGBl. 2017 I S. 626
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19.11.2010 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I 1592)
BGBl. 2010 I S. 1592
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