Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Personalverordnung
PersVO§ 5 Weitere Fachkräfte
Stand: 26.08.2026
Weitere Fachkräfte sind Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, die im Rahmen ihrer Ausbildung einen gesonderten Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erworben haben sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.