§ 71
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/71#abs-1 (1) Beim Patentgericht können Richter kraft Auftrags verwendet werden. § 65 Abs. 2 Satz 3 ist anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/71#abs-2 (2) Richter kraft Auftrags und abgeordnete Richter können nicht den Vorsitz führen.