Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 94f Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Stand: 10.06.2019
Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften dieses Gesetzes, die die Besetzung des Senats für Patentanwaltssachen bei dem Oberlandesgericht und bei dem Bundesgerichtshof regeln, sind nicht anzuwenden.
Änderungsverlauf
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12.05.2017 Ausfertigung
§ 94f eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I 1121)
BGBl. 2017 I S. 1121
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24.11.2011 Ausfertigung
§ 94f eingefügt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I 2302)
BGBl. I S. 2302
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