Gesetze / Patentanwaltsordnung

PAO

§ 94f Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Stand: 10.06.2019

Bund

Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften dieses Gesetzes, die die Besetzung des Senats für Patentanwaltssachen bei dem Oberlandesgericht und bei dem Bundesgerichtshof regeln, sind nicht anzuwenden.

§ 94e § 94g