Gesetze / Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
PassDEÜVAnlage 1 Übersicht über die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1455;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
[Technische Richtlinie für Biometrie in hoheitlichen Anwendungen]
Änderungsverlauf
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01.05.2025 in Kraft
Anlage 1 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 290)
BGBl. 2023 I Nr. 290
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.