Gesetze / PWMAusbV · BGBl I 2018, 414

Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin

26 Normen · ausgefertigt 03.04.2018 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  8. § 5Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Gesellenprüfung
  10. Unterabschnitt 1 · Allgemeines
  11. § 6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  12. Unterabschnitt 2 · Teil 1 der Gesellenprüfung
  13. § 7Inhalt von Teil 1
  14. § 8Prüfungsbereich von Teil 1
  15. Unterabschnitt 3 · Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge
  16. § 9Inhalt von Teil 2
  17. § 10Prüfungsbereiche von Teil 2
  18. § 11Prüfungsbereich Instandsetzen von Schneidwerkzeugen
  19. § 12Prüfungsbereich Herstellen von Schneidwerkzeugen
  20. § 13Prüfungsbereich Arbeitsplanung
  21. § 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  22. § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  23. Unterabschnitt 4 · Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge
  24. § 16Inhalt von Teil 2
  25. § 17Prüfungsbereiche von Teil 2
  26. § 18Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen
  27. § 19Prüfungsbereich Herstellen von Zerspanwerkzeugen
  28. § 20Prüfungsbereich Arbeitsplanung
  29. § 21Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  30. § 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  31. Abschnitt 3 · Zusatzqualifikation Messer schmieden
  32. § 23Inhalt der Zusatzqualifikation
  33. § 24Prüfung der Zusatzqualifikation
  34. Abschnitt 4 · Weitere Berufsausbildung
  35. § 25Anrechnung von Ausbildungszeiten
  36. Abschnitt 5 · Schlussvorschriften
  37. § 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  38. Anlage 1(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin
  39. Anlage 2(zu § 23 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikation Messer schmieden