Gesetze / PWMAusbV · BGBl I 2018, 414
Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin
26 Normen · ausgefertigt 03.04.2018 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 · Gesellenprüfung
- Unterabschnitt 1 · Allgemeines
- § 6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Unterabschnitt 2 · Teil 1 der Gesellenprüfung
- § 7Inhalt von Teil 1
- § 8Prüfungsbereich von Teil 1
- Unterabschnitt 3 · Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge
- § 9Inhalt von Teil 2
- § 10Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 11Prüfungsbereich Instandsetzen von Schneidwerkzeugen
- § 12Prüfungsbereich Herstellen von Schneidwerkzeugen
- § 13Prüfungsbereich Arbeitsplanung
- § 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Unterabschnitt 4 · Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge
- § 16Inhalt von Teil 2
- § 17Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 18Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen
- § 19Prüfungsbereich Herstellen von Zerspanwerkzeugen
- § 20Prüfungsbereich Arbeitsplanung
- § 21Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Abschnitt 3 · Zusatzqualifikation Messer schmieden
- § 23Inhalt der Zusatzqualifikation
- § 24Prüfung der Zusatzqualifikation
- Abschnitt 4 · Weitere Berufsausbildung
- § 25Anrechnung von Ausbildungszeiten
- Abschnitt 5 · Schlussvorschriften
- § 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin
- Anlage 2(zu § 23 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikation Messer schmieden