Gesetze / Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung
PWMAusbV§ 18 Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PWMAusbV/18#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PWMAusbV/18#abs-2 (2) Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Das situative Fachgespräch kann aus mehreren Gesprächsphasen bestehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PWMAusbV/18#abs-3 (3) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.