Gesetze / Untersuchungsausschussgesetz
PUAG§ 5 Mitglieder
Stand: 10.06.2019
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden von den Fraktionen benannt und abberufen.
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PUAGStand: 10.06.2019
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden von den Fraktionen benannt und abberufen.