Gesetze / Untersuchungsausschussgesetz
PUAG§ 19 Augenschein
Stand: 10.06.2019
Für die Einnahme eines Augenscheins gilt § 18 Abs. 1 bis 3 erster Halbsatz und Abs. 4 entsprechend.
Gesetze / Untersuchungsausschussgesetz
PUAGStand: 10.06.2019
Für die Einnahme eines Augenscheins gilt § 18 Abs. 1 bis 3 erster Halbsatz und Abs. 4 entsprechend.