Gesetze / Personenstandsverordnung
PStV§ 30 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Stand: 10.06.2019
Für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe gelten die §§ 28 und 29 entsprechend. Die Niederschrift über die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 10 zu fertigen; das Formular ist dem Beurkundungssachverhalt anzupassen und kann programmgerecht eingerichtet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.
Änderungsverlauf
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12.04.2019 Ausfertigung
§ 30 geändert durch Artikel 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 12. April 2019 (BGBl. I 496)
BGBl. 2019 I S. 496
BGBl. 2019 I S. 496 Gesetzgebungsmaterialien
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24.10.2018 Ausfertigung
§ 30 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Oktober 2018 (BGBl. I 1768)
BGBl. 2018 I S. 1768
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.