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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2018, S. 1768

BGBl. 2018 I S. 1768 · 96.692 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

Textauszug (durchsuchbar)

BGBl. 2018, Seite 1768 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1768
                                            Erste Verordnung
                               zur Änderung der Personenstandsverordnung
                                              Vom 24. Oktober 2018

   Auf Grund des § 73 des Personenstandsgesetzes
vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), der zuletzt durch
Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 17. Juli 2017
(BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, in Verbindung mit
§ 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes
vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Orga-
nisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) ver-
ordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat im Benehmen mit dem Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz:

                        Artikel 1

                     Änderung der
               Personenstandsverordnung

  Die Personenstandsverordnung vom 22. November

2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 2 des

Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert

worden ist, wird wie folgt geändert:

 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
   a) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst:

       „§ 30    Umwandlung einer Lebenspartnerschaft
                in eine Ehe“.

   b) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst:
       „§ 42    Familienrechtliche Zuordnung im Perso-
                nenstandseintrag“.

 2. § 10 Absatz 1 Satz 3 wird gestrichen.

 3. In § 12 werden die Wörter „Erfassung und“ gestri-

    chen.

 4. § 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

   „Der Registernummer wird für die Darstellung des
   Haupteintrags im elektronischen Personenstands-
   register die Folgenummer „0“ angefügt.“

 5. § 17 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

   „Der Registernummer wird für die Darstellung von
   Folgebeurkundungen im elektronischen Personen-
   standsregister eine Folgenummer, beginnend mit
   der laufenden Nummer 1 angefügt.“

6. § 30 wird wie folgt gefasst:
                          „§ 30

                  Umwandlung einer
            Lebenspartnerschaft in eine Ehe
     Für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft
  in eine Ehe gelten die §§ 28 und 29 entsprechend.
  Die Niederschrift über die Umwandlung einer
  Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist mit einem For-
  mular nach dem Muster der Anlage 10 zu fertigen;
  das Formular ist dem Beurkundungssachverhalt
  anzupassen und kann programmgerecht eingerich-
  tet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.“
7. § 31 wird wie folgt geändert:

  a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

        „(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genann-

     ten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Lei-

     besfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne

     des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn
     1. das Gewicht des Kindes             mindestens
        500 Gramm beträgt oder
     2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm
        beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche

        erreicht wurde,
     im Übrigen als Fehlgeburt. Eine Fehlgeburt wird
     nicht im Personenstandsregister beurkundet. Sie
     kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die
     Personensorge zugestanden hätte, dem Stan-
     desamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die
     Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In die-

     sem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigen-

     den auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem
     Formular nach dem Muster der Anlage 11.“
  b) Absatz 3 wird aufgehoben.

  c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie
     folgt gefasst:

        „(3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Ab-
     satz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beur-
     kunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist,
     bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2
     zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes
     gilt entsprechend.“
BGBl. 2018, Seite 1769 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1769
8. § 41 wird wie folgt gefasst:
                       „§ 41

                   Sammlung der

          Beschlüsse über Todeserklärungen

      (1) In die Sammlung der Beschlüsse über Todes-
   erklärungen und gerichtliche Feststellung der To-
   deszeit sind nur Ausfertigungen von rechtskräftigen

   gerichtlichen Entscheidungen aufzunehmen. Wurde

   eine in der Sammlung enthaltene gerichtliche Ent-

   scheidung geändert oder aufgehoben, ist auch eine

   Ausfertigung des Änderungs- oder Aufhebungsbe-

   schlusses aufzunehmen.

      (2) Die Sammlung nach Absatz 1 kann elektro-
   nisch geführt werden. Die elektronische Führung
   erfolgt durch eine ersetzende Digitalisierung der

   Beschlüsse als Bilddatei. Aus den Beschlüssen

   können Daten, die zur eindeutigen Identifizierung,

   zum Auffinden eines Beschlusses und zur Erstel-

   lung einer Bescheinigung nach Absatz 3 erforder-

   lich sind, in das elektronische Suchverzeichnis des

   Standesamts I in Berlin übernommen werden.

      (3) Aus der Sammlung der Beschlüsse über To-
   deserklärungen und gerichtliche Feststellung der

   Todeszeit erteilt das Standesamt I in Berlin den

   nach den §§ 62 bis 66 des Gesetzes Berechtigten

   auf Antrag Bescheinigungen oder beglaubigte Ab-

   schriften der Ausfertigung der gerichtlichen Ent-

   scheidung oder beglaubigte Ausdrucke der elektro-

   nisch gespeicherten gerichtlichen Entscheidung;

   die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interes-

   ses ist ausreichend.

      (4) Die Absätze 2 und 3 sind entsprechend für
   das bis zum 31. Dezember 2008 geführte Buch für
   Todeserklärungen anzuwenden.“
9. Nach § 41 wird folgender § 42 eingefügt:
                       „§ 42
                 Familienrechtliche
         Zuordnung im Personenstandseintrag
     (1) In den Personenstandseinträgen wird den
  Ehegatten und Lebenspartnern, den Eltern des Kin-
  des und dem letzten Ehegatten oder Lebenspartner
  der verstorbenen Person ein Datenfeld für die fami-
  lienrechtliche Bezeichnung zugeordnet. Die Felder
  erhalten fortlaufende Nummern, beginnend mit der
  Nummer 1. und stellen die Verbindung zu den Hin-
  weisen des Registereintrags her.

     (2) Im Geburtenregister wird bei der Erstbeur-
  kundung der Geburt der Person, die das Kind ge-
  boren hat, die Nummer „1.“ zugeordnet und sie
  wird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Be-
  zeichnung als „Mutter“ eingetragen. Der Person,
  deren Vaterschaft zu dem Kind nach § 1592 des
  Bürgerlichen Gesetzbuches besteht, wird die Num-
  mer „2.“ zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld
  für die familienrechtliche Bezeichnung als „Vater“
  eingetragen. Satz 1 gilt auch für Personen, die we-
  der dem männlichen noch dem weiblichen Ge-
  schlecht zugeordnet sind. Satz 2 gilt für Personen,
  die weder dem männlichen noch dem weiblichen
  Geschlecht zugeordnet sind, nur dann, wenn sich
  die Vaterschaft aus § 1592 Nummer 3 BGB ergibt.
     (3) Die Annahme eines Kindes wird im Geburten-
  register ausschließlich in einer Folgebeurkundung

   dokumentiert, wobei weibliche Annehmende als
   „Mutter“ und männliche Annehmende als „Vater“
   in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeich-

   nung eingetragen werden. Soweit annehmende

   Personen weder dem männlichen noch dem weib-
   lichen Geschlecht angehören, sind sie als „Eltern-
   teil“ zu bezeichnen.

      (4) Im Eheregister werden den Ehegatten die

   Nummern „1.“ und „2.“ zugeordnet und männliche

   Personen als „Ehemann“, weibliche Personen als

   „Ehefrau“ in dem Datenfeld für die familienrecht-

   liche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen

   weder dem männlichen noch dem weiblichen Ge-
   schlecht angehören, sind sie als „Ehepartner“ zu
   bezeichnen.

      (5) Im Lebenspartnerschaftsregister werden den

   Partnern die Nummern „1.“ und „2.“ zugeordnet

   und männliche Personen als „Lebenspartner“,

   weibliche Personen als „Lebenspartnerin“ in dem

   Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung

   eingetragen. Soweit Personen weder dem männ-

   lichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören,
   sind sie als „Lebenspartner“ zu bezeichnen.

      (6) Im Sterberegister wird der letzte männliche

   Ehegatte der verstorbenen Person als „Ehemann“

   und der letzte weibliche Ehegatte als „Ehefrau“ in

   dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeich-

   nung eingetragen. Der letzte männliche Lebens-

   partner der verstorbenen Person wird als „Lebens-

   partner“ und der letzte weibliche Lebenspartner als

   „Lebenspartnerin“ in dem Datenfeld für die familien-

   rechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Perso-
   nen weder dem männlichen noch dem weiblichen
   Geschlecht angehören, sind sie als „Ehepartner“
   oder „Lebenspartner“ zu bezeichnen.“
10. Dem § 47 wird folgender Absatz 4 angefügt:
      „(4) Bei unrichtigen und fehlenden Elementbe-
   zeichnungen oder familienrechtlichen Bezeichnun-
   gen kann die Eintragung nach § 47 Absatz 1 des
   Gesetzes durch eine Folgebeurkundung richtig ge-
   stellt werden. Gleiches gilt auch bei der Fortführung
   von Hinweisen. Derartige Richtigstellungen bedür-
   fen keiner Mitteilung nach den Absätzen 1 und 2.“
11. § 56 Absatz 3 wird aufgehoben.
12. In § 58 Absatz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie
    folgt gefasst:

   „Das Standesamt, das die Eheschließung oder die
   Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
   beurkundet, im Falle der Nummer 6 die Anmeldung
   der Eheschließung entgegennimmt, hat dies mitzu-
   teilen:“.

13. § 59 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
     „(1) Das Standesamt, das die Begründung einer
   Lebenspartnerschaft nach § 35 des Gesetzes beur-
   kundet, hat dies mitzuteilen:
   1. dem Standesamt, das die Geburtseinträge für
      die Lebenspartner führt,

   2. dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebens-
      partnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Le-
      benspartnerschaft für die Lebenspartner führt,
   3. dem Standesamt I in Berlin,
   4. der Meldebehörde.“
BGBl. 2018, Seite 1770 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1770
14. Die Anlagen 1 bis 10 werden wie folgt gefasst:
   „Anlage 1
   (zu § 11)
                                      Datenfelder in den Personenstandsregistern
       Nr.                   Datenfelder                          Anmerkungen

              Allgemeine Registerangaben
              für alle Register

       0001   Name des Standesamts

       0010   Standesamtsnummer                        z. B. 06412001 für das Standes-
                                                       amt Frankfurt/Main, ggf. ergänzt
                                                       um ein Suffix für ein verwaltetes
                                                       Standesamt

       0011   Art des Registers                        G = Geburtenregister
                                                       E = Eheregister
                                                       L = Lebenspartnerschaftsregister
                                                       S = Sterberegister

       0012   Eintragsnummer                           z. B. „334“ für die 334. Beurkun-
                                                       dung einer Geburt eines Jahres;
                                                       bei Stilllegung des Eintrags z. B.
                                                       334-1 für die erneute Beurkun-
                                                       dung zu dieser Eintragsnummer

       0013   Jahr des Eintrags                        Bei Nacherfassung Jahr der ur-
                                                       sprünglichen Beurkundung

       0014   Nummer der Folgebeurkundung              Beispiel: „3“ für die 3. Folgebeur-
                                                       kundung zu einem Haupteintrag

       0020   Anlass der Beurkundung                   z. B. Geburt, Namensänderung,
                                                       Vaterschaftsanerkennung, Wie-
                                                       derannahme des Geburtsnamens,
                                                       Berichtigung

       0030   Anlass eines Hinweises                   z. B. Eheschließung des Kindes,
                                                       Lebenspartnerschaft des Kindes,
                                                       Kind des Kindes, Tod des Kindes,
                                                       Wiederverheiratung, Ehe des Ver-
                                                       storbenen

       0040   Datum der Wirksamkeit                    Wirksamkeit einer Folgebeurkun-
                                                       dung

       0045   Datum der Stilllegung                    Wirksamkeit einer Stilllegung des
                                                       Personenstandseintrags

       0048   Sperrvermerk

       0049   Datum Sperrvermerk                       Datum des Fristablaufs eines
                                                       Sperrvermerks

       0050   Ort der Beurkundung

       0051   Datum der Beurkundung

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                       Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis

   X                                          X

   X                                          X

   X                                          X

   X                                          X

   X                                          X

                   X

   X               X

                                    X

                   X

                                                         1)

                                                         1)

                                                         1)

   X               X

   X               X
BGBl. 2018, Seite 1771 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1771
     Nr.                        Datenfelder                                     Anmerkungen

                                                                                                               Haupteintrag

    0052     Name der Urkundsperson                                                                               X
    0053     Funktionsbezeichnung                                 Unterscheidung nach männlichen                  X
                                                                  oder weiblichen Standesbeamten

1
    Die Datenfelder unterliegen folgenden Beschränkungen:
    1) = Datenfeld ist nicht Bestandteil des Personenstandseintrags und steht nur systemseitig als Funktion zur Verfügung.
    2) = Datenfeld steht ab 1. November 2013 zur Verfügung.
    3) = Datenfeld steht ausschließlich für die Nacherfassung von Alt- und Übergangsbeurkundungen zur Verfügung.
    4) = Datenfeld steht ab 1. November 2018 zur Verfügung.
    5) = Datenfeld steht nicht mehr für Eingaben zur Verfügung.

       Verwendung

Folgebeurkundung

                                         Beschränkung1

                             Suchfeld
                   Hinweis
    X
    X
BGBl. 2018, Seite 1772 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1772
       Nr.                     Datenfelder                      Anmerkungen

              Geburtenregister

              Angaben zur Geburt
       1040   Tag der Geburt
       1041   Stunde und Minute der Geburt
       1050   Ort der Geburt
       1051   Geburtsort, Ortsteil                    Bei landesrechtlicher Vorgabe
       1052   Geburtsort, Straße
       1053   Geburtsort, Hausnummer
       1055   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
       1057   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland
       1090   Art der Geburt                          Nur bei Totgeburt

              Angaben zum Kind
       1101   Familienname/Geburtsname                Angabe des aktuellen Geburts-
                                                      namens des Kindes
       1102   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                                      Namensform des Familiennamens
       1105   Vornamen
       1106   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                                      Namensform des Vornamens
       1119   Recht der Namensführung                 Verweis auf maßgebliches Recht
                                                      des Kindes
       1120   Geschlecht
       1130   Religion/Weltanschauung
       1180   Deutsche Staatsangehörigkeit            Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG
       1199   Familiennamensführung nicht nachgewie- Nur bei nicht nachgewiesener
              sen                                    Identität der Eltern

              Angaben zu den Eltern
              1.                                      Die Nummer dient der Zuordnung
                                                      von Hinweisen und Folgebeur-
                                                      kundungen im Registerausdruck
                                                      und in der Geburtsurkunde
       1200   Familienrechtliche Bezeichnung          Es können die Bezeichnungen
                                                      „Mutter“ oder „Vater“ angegeben
                                                      werden; bei Folgebeurkundungen
                                                      sind Personen, die weder dem
                                                      männlichen noch dem weiblichen
                                                      Geschlecht angehören, als
                                                      „Elternteil“ anzugeben,
                                                      Beispiel: „1. Mutter“

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                       Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis

   X               X                          X
   X               X
   X               X                          X
   X               X
   X               X
   X               X                                     2)
   X               X                                     2)
   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X

   X               X

   X               X                          X
   X               X

                                    X

   X               X
   X               X
                                    X
   X

   X               X                X                    4)

   X               X                                     4)
BGBl. 2018, Seite 1773 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1773
Nr.                     Datenfelder                      Anmerkungen

1201   Familienname
1202   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Familiennamens
1203   Geburtsname
1204   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Geburtsnamens
1205   Vornamen
1206   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Vornamens
1230   Religion/Weltanschauung
1240   Tag der Geburt
1250   Ort der Geburt
1255   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
1257   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland
1270   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
1271   Behördenname                            Ortsbezeichnung
1275   Registernummer                          Beispiel: G 399/2010
1280   Staatsangehörigkeit
1299   Identität nicht nachgewiesen            Nur bei nicht nachgewiesener
                                               Identität

       2.                                      Die Nummer dient der Zuordnung
                                               von Hinweisen und Folgebeur-
                                               kundungen im Registerausdruck
                                               und in der Geburtsurkunde
1300   Familienrechtliche Bezeichnung          Es können die Bezeichnungen
                                               „Mutter“ oder „Vater“ angegeben
                                               werden; bei Folgebeurkundungen
                                               sind Personen, die weder dem
                                               männlichen noch dem weiblichen
                                               Geschlecht angehören, als
                                               „Elternteil“ anzugeben,
                                               Beispiel: 2. Vater“
1301   Familienname
1302   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Familiennamens
1303   Geburtsname
1304   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Geburtsnamens
1305   Vornamen
1306   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Vornamens
1330   Religion/Weltanschauung
1340   Tag der Geburt

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                        Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X
                                    X
                                    X
                                    X                     2)
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X
   X               X

   X               X                X                     4)

   X               X                                      4)

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X
                                    X
BGBl. 2018, Seite 1774 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1774
       Nr.                     Datenfelder                      Anmerkungen

       1350   Ort der Geburt
       1355   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
       1357   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland
       1370   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
       1371   Behördenname                            Ortsbezeichnung
       1375   Registernummer                          Beispiel: G 1499/2009
       1380   Staatsangehörigkeit
       1399   Identität nicht nachgewiesen            Nur bei nicht nachgewiesener
                                                      Identität

              Eheschließung der Eltern
       1440   Tag der Eheschließung
       1450   Ort der Eheschließung
       1457   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland
       1470   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
       1471   Behördenname                            Ortsbezeichnung
       1475   Registernummer                          Beispiel: E 67/2009

              Ehe des Kindes
       1540   Tag der Eheschließung
       1550   Ort der Eheschließung
       1555   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
       1557   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland
       1570   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
       1571   Behördenname                            Ortsbezeichnung
       1575   Registernummer                          Beispiel: E 288/2030
       1590   Art der Eheauflösung                    Beispiel: Scheidung oder Tod
       1591   Datum der Eheauflösung                  Wirksamkeitsdatum oder Todes-
                                                      tag
       1592   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
       1593   Behördenname                            Ortsbezeichnung
       1595   Registernummer/Aktenzeichen

              Lebenspartnerschaft des Kindes
       1640   Tag der Begründung
       1650   Ort der Begründung
       1655   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
       1657   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung im Ausland

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                       Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
                                    X
                                    X                    2)
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X
   X               X

                                    X
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X

                                    X
                                    X
                                    X                    2)
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X                    3)
                                    X                    3)

                                    X                    3)
                                    X                    3)
                                    X                    3)

                                    X
                                    X
                                    X                    2)
                                    X
BGBl. 2018, Seite 1775 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1775
Nr.                       Datenfelder                        Anmerkungen

1670   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung
1671   Behördenname                                Ortsbezeichnung
1675   Registernummer                              Beispiel: L 12/2009
1690   Art der Auflösung der Lebenspartnerschaft Beispiel: Aufhebung oder Tod
1691   Datum der Auflösung                         Wirksamkeitsdatum oder Todes-
                                                   tag
1692   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung
1693   Behördenname                                Ortsbezeichnung
1695   Registernummer/Aktenzeichen

       Kind des Kindes
1701   Familienname                                Angabe des aktuellen Geburts-
                                                   namens des Kindes
1705   Vornamen
1740   Tag der Geburt
1750   Ort der Geburt
1755   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
1757   Staat der Geburt                            Nur bei Geburt im Ausland
1770   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung
1771   Behördenname                                Ortsbezeichnung
1775   Registernummer                              Beispiel: G 475/2031
1790   Art der Geburt                              Nur bei Totgeburt

       Testamentsverzeichnis
1890   Testamentsverzeichnisnummer

       Tod, Todeserklärung, Feststellung der
       Todeszeit des Kindes
1940   Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag
1942   Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des
                                                   letzten Tages lebend und Datum
                                                   des Tages, an dem die Person
                                                   mit Sicherheit tot war
1950   Sterbeort
1955   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
1957   Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland
1960   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum
       der Todeszeit
1962   Festgestellter Todestag                     Datum
1963   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                        Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X                     3)
                                    X                     3)

                                    X                     3)
                                    X                     3)
                                    X                     3)

                                    X

                                    X
                                    X
                                    X
                                    X                     2)
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X                     2)

                                    X                     5)

                                    X
                                    X

                                    X
                                    X                     2)
                                    X
                                    X                     2)

                                    X                     2)
                                    X                     2)
BGBl. 2018, Seite 1776 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1776
       Nr.                   Datenfelder                        Anmerkungen

       1964   Staat                                   Nur bei Todeserklärung im Aus-
                                                      land
       1965   Aufhebung der Todeserklärung            Beschlussdatum
       1970   Registerbehörde/Gericht                 Funktionsbezeichnung
       1971   Behördenname                            Ortsbezeichnung
       1975   Registernummer/Aktenzeichen

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                       Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
                                    X

                                    X                    2)
                                    X
                                    X
                                    X
BGBl. 2018, Seite 1777 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1777
Nr.                   Datenfelder                        Anmerkungen

       Eheregister

       Angaben zur Ehe
2040   Tag der Eheschließung                   Ggf. Tag der Umwandlung einer
                                               Lebenspartnerschaft in eine Ehe
2050   Ort der Eheschließung                   Ggf. Ort der Umwandlung einer
                                               Lebenspartnerschaft in eine Ehe
2051   Ort der Eheschließung, Ortsteil         Bei landesrechtlicher Vorgabe
2055   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
2057   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland

       Angaben zur Lebenspartnerschaft bei
       Umwandlung in eine Ehe
2060   Tag der Begründung der Lebenspartner-   Tag der Begründung einer zu
       schaft                                  dieser Ehe umgewandelten
                                               Lebenspartnerschaft
2070   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
2071   Behördenname                            Ortsbezeichnung
2075   Registernummer
2078   Namensbestimmung                        Gemeinsamer Familienname ist
                                               Name des Ehegatten zu 1., zu 2.
                                               oder Doppelname

       Angaben zu den Ehegatten
       1.                                      Diese Elementbezeichnung dient
                                               der Zuordnung der weiteren
                                               Datenfelder sowie der Hinweise
                                               und Folgebeurkundungen im
                                               Registerausdruck und in der
                                               Eheurkunde
2100   Familienrechtliche Bezeichnung          Es können die Bezeichnungen
                                               „Ehefrau“ oder „Ehemann“ ange-
                                               geben werden; Personen, die we-
                                               der dem männlichen noch dem
                                               weiblichen Geschlecht angehö-
                                               ren, sind als „Ehepartner“ anzu-
                                               geben,
                                               Beispiel: „1. Ehemann“
2101   Familienname (vor Eheschließung)
2102   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Familiennamens
2103   Geburtsname (vor Eheschließung)
2104   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Geburtsnamens
2105   Vornamen (vor Eheschließung)

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                        Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis

   X                                          X

   X                                          X

   X               X                                      2)
   X                                                      2)
   X                                          X

   X               X                          X           4)

                                    X                     4)
                                    X                     4)
                                    X                     4)
                                    X

   X               X                X                     4)

   X               X                                      4)

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
BGBl. 2018, Seite 1778 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1778
       Nr.                     Datenfelder                      Anmerkungen

       2106   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                                      Namensform des Vornamens
       2111   Familienname in der Ehe
       2112   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                                      Namensform des Familiennamens
       2113   Geburtsname in der Ehe
       2114   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                                      Namensform des Geburtsnamens
       2115   Vornamen in der Ehe
       2116   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                                      Namensform des Vornamens
       2119   Recht der Namensführung                 Verweis auf maßgebliches Recht
       2120   Geschlecht
       2130   Religion/Weltanschauung
       2140   Tag der Geburt
       2150   Ort der Geburt
       2155   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
       2157   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland
       2170   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
       2171   Behördenname                            Ortsbezeichnung
       2175   Registernummer
       2180   Staatsangehörigkeit

              2.                                      Diese Elementbezeichnung dient
                                                      der Zuordnung der weiteren
                                                      Datenfelder sowie der Hinweise
                                                      und Folgebeurkundungen im
                                                      Registerausdruck und in der
                                                      Eheurkunde
       2200   Familienrechtliche Bezeichnung          Es können die Bezeichnungen
                                                      „Ehefrau“ oder „Ehemann“ ange-
                                                      geben werden; Personen, die
                                                      weder dem männlichen noch dem
                                                      weiblichen Geschlecht angehö-
                                                      ren, sind als „Ehepartner“ anzu-
                                                      geben,
                                                      Beispiel: „2. Ehefrau“
       2201   Familienname (vor Eheschließung)
       2202   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                                      Namensform des Familiennamens
       2203   Geburtsname (vor Eheschließung)
       2204   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                                      Namensform des Geburtsnamens
       2205   Vornamen (vor Eheschließung)

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                       Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
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   X               X                                     2)

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   X               X                                     2)
   X               X
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   X               X
   X               X                                     2)
   X               X
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   X               X                                     4)

   X               X                          X
   X               X

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BGBl. 2018, Seite 1779 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1779
Nr.                     Datenfelder                      Anmerkungen

2206   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Vornamens
2211   Familienname in der Ehe
2212   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Familiennamens
2213   Geburtsname in der Ehe
2214   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Geburtsnamens
2215   Vornamen in der Ehe
2216   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Vornamens
2219   Recht der Namensführung                 Verweis auf maßgebliches Recht
2220   Geschlecht
2230   Religion/Weltanschauung
2240   Tag der Geburt
2250   Ort der Geburt
2255   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
2257   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland
2270   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
2271   Behördenname                            Ortsbezeichnung
2275   Registernummer
2280   Staatsangehörigkeit

       Auflösung der Ehe
2390   Art der Eheauflösung                    Beispiel: Scheidung, Aufhebung,
                                               Tod, Wiederverheiratung nach
                                               Todeserklärung
2391   Datum der Eheauflösung                  Wirksamkeitsdatum
2392   Behörde                                 Funktionsbezeichnung
2393   Behördenname                            Ortsbezeichnung
2395   Registernummer/Aktenzeichen

       Tod, Todeserklärung, Feststellung der
       Todeszeit zu 1.
2440   Todestag                                Datum aus Sterbeeintrag
2442   Sterbezeitraum                          Zeitraum umfasst Datum des
                                               letzten Tages lebend und Datum
                                               des Tages, an dem die Person mit
                                               Sicherheit tot war
2450   Sterbeort
2455   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                        Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
   X               X

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   X               X                                      2)

                                    X
   X               X                                      2)
   X               X
   X               X                          X
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   X               X                                      2)
   X               X
                                    X
                                    X
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                   X                                      2)
BGBl. 2018, Seite 1780 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1780
       Nr.                       Datenfelder                        Anmerkungen

       2457   Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland
       2460   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum
              der Todeszeit
       2462   Festgestellter Todestag                     Datum
       2463   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit
       2464   Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Aus-
                                                          land
       2465   Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum
       2470   Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung
       2471   Behördenname                                Ortsbezeichnung
       2475   Registernummer/Aktenzeichen

              Tod, Todeserklärung, Feststellung der
              Todeszeit zu 2.
       2540   Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag
       2542   Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des
                                                          letzten Tages lebend und Datum
                                                          des Tages, an dem die Person mit
                                                          Sicherheit tot war
       2550   Sterbeort
       2555   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
       2557   Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland
       2560   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum
              der Todeszeit
       2562   Festgestellter Todestag                     Datum
       2563   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit
       2564   Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Aus-
                                                          land
       2565   Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum
       2570   Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung
       2571   Behördenname                                Ortsbezeichnung
       2575   Registernummer/Aktenzeichen

              Neue Ehe zu 1.
       2640   Tag der Eheschließung
       2650   Ort der Eheschließung
       2657   Staat der Eheschließung                     Nur bei Eheschließung im Ausland
       2670   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung
       2671   Behördenname                                Ortsbezeichnung
       2675   Registernummer

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                       Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
                   X
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                   X                                     2)
                   X                                     2)
                                    X

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                   X
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BGBl. 2018, Seite 1781 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1781
Nr.                   Datenfelder                        Anmerkungen

       Neue Ehe zu 2.
2740   Tag der Eheschließung
2750   Ort der Eheschließung
2757   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland
2770   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
2771   Behördenname                            Ortsbezeichnung
2775   Registernummer

       Neue Lebenspartnerschaft zu 1.
2840   Tag der Begründung
2850   Ort der Begründung
2857   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung im Ausland
2870   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
2871   Behördenname                            Ortsbezeichnung
2875   Registernummer

       Neue Lebenspartnerschaft zu 2.
2940   Tag der Begründung
2950   Ort der Begründung
2957   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung im Ausland
2970   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
2971   Behördenname                            Ortsbezeichnung
2975   Registernummer

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                        Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis

                                    X
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BGBl. 2018, Seite 1782 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1782
       Nr.                   Datenfelder                          Anmerkungen

              Lebenspartnerschafts-
              register

              Angaben zur Lebenspartnerschaft
       3040   Tag der Begründung
       3050   Ort der Begründung
       3051   Ort der Begründung, Ortsteil              Bei landesrechtlicher Vorgabe
       3055   Nähere Kennzeichnung des Ortes            Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
       3057   Staat der Begründung                      Nur bei Begründung im Ausland
       3070   Behörde der Begründung                    Angabe einer vom Standesamt
                                                        abweichenden Begründungs-
                                                        behörde
       3078   Namensbestimmung                          Gemeinsamer Familienname ist
                                                        Name des Lebenspartners zu 1.,
                                                        zu 2. oder Doppelname

              Angaben zu den Lebenspartnern
              1.                                        Diese Elementbezeichnung dient
                                                        der Zuordnung der weiteren
                                                        Datenfelder sowie der Hinweise
                                                        und Folgebeurkundungen im
                                                        Registerausdruck und in der
                                                        Lebenspartnerschaftsurkunde
       3100   Familienrechtliche Bezeichnung            Es können die Bezeichnungen
                                                        „Lebenspartner“ oder „Lebens-
                                                        partnerin“ angegeben werden;
                                                        Personen, die weder dem männ-
                                                        lichen noch dem weiblichen
                                                        Geschlecht angehören, sind als
                                                        „Lebenspartner“ anzugeben,
                                                        Beispiel: „1. Lebenspartner“
       3101   Familienname (vor Begründung)
       3102   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen
                                                        Namensform des Familiennamens
       3103   Geburtsname (vor Begründung)
       3104   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen
                                                        Namensform des Geburtsnamens
       3105   Vornamen (vor Begründung)
       3106   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen
                                                        Namensform des Vornamens
       3111   Familienname in der Lebenspartnerschaft
       3112   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen
                                                        Namensform des Familiennamens
       3113   Geburtsname in der Lebenspartnerschaft
       3114   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen
                                                        Namensform des Geburtsnamens

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                       Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis

   X                                          X
   X                                          X
   X               X                                     2)
   X                                                     2)
   X                                          X
   X

                                    X

   X               X                X                    4)

   X               X                                     4)

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X
BGBl. 2018, Seite 1783 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1783
Nr.                     Datenfelder                        Anmerkungen

3115   Vornamen in der Lebenspartnerschaft
3116   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen
                                                 Namensform des Vornamens
3119   Recht der Namensführung                   Verweis auf maßgebliches Recht
3120   Geschlecht
3130   Religion/Weltanschauung
3140   Tag der Geburt
3150   Ort der Geburt
3155   Nähere Kennzeichnung des Ortes            Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
3157   Staat der Geburt                          Nur bei Geburt im Ausland
3170   Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung
3171   Behördenname                              Ortsbezeichnung
3175   Registernummer
3180   Staatsangehörigkeit

       2.                                        Diese Elementbezeichnung dient
                                                 der Zuordnung der weiteren
                                                 Datenfelder sowie der Hinweise
                                                 und Folgebeurkundungen im
                                                 Registerausdruck und in der
                                                 Lebenspartnerschaftsurkunde
3200   Familienrechtliche Bezeichnung            Es können die Bezeichnungen
                                                 „Lebenspartner“ oder „Lebens-
                                                 partnerin“ angegeben werden;
                                                 Personen, die weder dem männ-
                                                 lichen noch dem weiblichen
                                                 Geschlecht angehören, sind als
                                                 „Lebenspartner“ anzugeben,
                                                 Beispiel: „2. Lebenspartner“
3201   Familienname (vor Begründung)
3202   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen
                                                 Namensform des Familiennamens
3203   Geburtsname (vor Begründung)
3204   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen
                                                 Namensform des Geburtsnamens
3205   Vornamen (vor Begründung)
3206   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen
                                                 Namensform des Vornamens
3211   Familienname in der Lebenspartnerschaft
3212   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen
                                                 Namensform des Familiennamens
3213   Geburtsname in der Lebenspartnerschaft
3214   Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen
                                                 Namensform des Geburtsnamens

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                        Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
   X               X                          X           2)
   X               X                                      2)

                                    X
   X               X                                      2)
   X               X
   X               X                          X
   X               X
   X               X                                      2)
   X               X
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X

   X               X                X                     4)

   X               X                                      4)

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X
BGBl. 2018, Seite 1784 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1784
       Nr.                       Datenfelder                        Anmerkungen

       3215   Vornamen in der Lebenspartnerschaft
       3216   Ausländische Namensart                      Bezeichnung einer ausländischen
                                                          Namensform des Vornamens
       3219   Recht der Namensführung                     Verweis auf maßgebliches Recht
       3220   Geschlecht
       3230   Religion/Weltanschauung
       3240   Tag der Geburt
       3250   Ort der Geburt
       3255   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
       3257   Staat der Geburt                            Nur bei Geburt im Ausland
       3270   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung
       3271   Behördenname                                Ortsbezeichnung
       3275   Registernummer
       3280   Staatsangehörigkeit

              Auflösung oder Umwandlung der
              Lebenspartnerschaft in eine Ehe
       3390   Art der Auflösung                           Beispiel: Aufhebung, Tod, Todes-
                                                          erklärung, Feststellung der
                                                          Todeszeit, Umwandlung in Ehe
       3391   Datum der Auflösung                         Wirksamkeitsdatum
       3392   Behörde                                     Funktionsbezeichnung
       3393   Behördenname                                Ortsbezeichnung
       3395   Registernummer/Aktenzeichen

              Tod, Todeserklärung, Feststellung der
              Todeszeit zu 1.
       3440   Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag
       3442   Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des
                                                          letzten Tages lebend und Datum
                                                          des Tages, an dem die Person mit
                                                          Sicherheit tot war
       3450   Sterbeort
       3455   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
       3457   Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland
       3460   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum
              der Todeszeit
       3462   Festgestellter Todestag                     Datum
       3463   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit
       3464   Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Aus-
                                                          land

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                       Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
   X               X                          X          2)
   X               X                                     2)

                                    X
   X               X                                     2)
   X               X
   X               X                          X
   X               X
   X               X                                     2)
   X               X
                                    X
                                    X
                                    X
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                   X                                     2)
                   X                                     2)
                                    X
BGBl. 2018, Seite 1785 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1785
Nr.                       Datenfelder                        Anmerkungen

3465   Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum
3470   Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung
3471   Behördenname                                Ortsbezeichnung
3475   Registernummer/Aktenzeichen

       Tod, Todeserklärung, Feststellung der
       Todeszeit zu 2.
3540   Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag
3542   Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des
                                                   letzten Tages lebend und Datum
                                                   des Tages, an dem die Person mit
                                                   Sicherheit tot war
3550   Sterbeort
3555   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
3557   Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland
3560   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum
       der Todeszeit
3562   Festgestellter Todestag                     Datum
3563   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit
3564   Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Aus-
                                                   land
3565   Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum
3570   Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung
3571   Behördenname                                Ortsbezeichnung
3575   Registernummer/Aktenzeichen

       Neue Ehe zu 1.
3640   Tag der Eheschließung
3650   Ort der Eheschließung
3657   Staat der Eheschließung                     Nur bei Eheschließung im Ausland
3670   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung
3671   Behördenname                                Ortsbezeichnung
3675   Registernummer

       Neue Ehe zu 2.
3740   Tag der Eheschließung
3750   Ort der Eheschließung
3757   Staat der Eheschließung                     Nur bei Eheschließung im Ausland
3770   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                        Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
                   X
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                   X
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                   X                                      2)
                   X                                      2)
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BGBl. 2018, Seite 1786 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1786
       Nr.                   Datenfelder                        Anmerkungen

       3771   Behördenname                            Ortsbezeichnung
       3775   Registernummer

              Neue Lebenspartnerschaft zu 1.
       3840   Tag der Begründung
       3850   Ort der Begründung
       3857   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung der Lebens-
                                                      partnerschaft im Ausland
       3870   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
       3871   Behördenname                            Ortsbezeichnung
       3875   Registernummer

              Neue Lebenspartnerschaft zu 2.
       3940   Tag der Begründung
       3950   Ort der Begründung
       3957   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung der Lebens-
                                                      partnerschaft im Ausland
       3970   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
       3971   Behördenname                            Ortsbezeichnung
       3975   Registernummer

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                       Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
                                    X
                                    X

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BGBl. 2018, Seite 1787 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1787
Nr.                       Datenfelder                    Anmerkungen

       Sterberegister

       Angaben zum Sterbefall
4140   Todestag                                Datum
4141   Todeszeit                               Uhrzeit
4142   Sterbezeitraum (Datumsangaben)          Zeitraum umfasst Datum des
                                               letzten Tages lebend und Datum
                                               des Tages, an dem die Person mit
                                               Sicherheit tot war
4143   Sterbezeitraum (Uhrzeitangaben)         Zeitraum umfasst die Uhrzeit am
                                               letzten Tag lebend und Uhrzeit
                                               am Tag, an dem die Person mit
                                               Sicherheit tot war
4144   Todeszeit (nicht exakt)                 Nur in Ergänzung zu Feld 4141,
                                               wenn Uhrzeit des Todes nur
                                               ungefähr (gegen … Uhr) feststeht
4150   Sterbeort                               Bei unbekanntem Sterbeort auch
                                               Auffindungsort
4151   Sterbeort, Ortsteil                     Bei landesrechtlicher Vorgabe
4152   Sterbeort, Straße
4153   Sterbeort, Hausnummer
4155   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
4157   Sterbeort, Staat                        Nur bei Sterbefall im Ausland
4199   Tot aufgefunden                         Nur bei Nacherfassung

       Angaben zur verstorbenen Person
4201   Familienname
4202   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Familiennamens
4203   Geburtsname
4204   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Geburtsnamens
4205   Vornamen
4206   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                               Namensform des Vornamens
4220   Geschlecht
4230   Religion/Weltanschauung
4240   Tag der Geburt
4250   Ort der Geburt
4255   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
4257   Staat der Geburt                        Nur bei Geburt im Ausland
4270   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                        Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis

   X               X                          X
   X               X
   X               X                          X

   X               X

   X               X                                      2)

   X               X                          X

   X               X
   X               X
   X               X
   X               X                                      2)
   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                          X
   X               X

   X               X                                      2)
   X               X
   X               X                          X
   X               X
   X               X                                      2)
   X               X
                                    X
BGBl. 2018, Seite 1788 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1788
       Nr.                       Datenfelder                    Anmerkungen

       4271   Behördenname                            Ortsbezeichnung
       4275   Registernummer
       4290   Anschrift, Straße
       4291   Anschrift, Hausnummer
       4293   Anschrift, Ort
       4294   Anschrift, Ortsteil                     Bei landesrechtlicher Vorgabe
       4297   Anschrift, Staat                        Nur bei Wohnort im Ausland
       4299   Identität nicht nachgewiesen            Nur bei nicht nachgewiesener
                                                      Identität

              Familienstand der verstorbenen Person
       4300   Familienstand
   4300A Familienrechtliche Bezeichnung               Es können die Bezeichnungen
                                                      „Ehefrau“, „Ehemann“, „Lebens-
                                                      partner“ oder „Lebenspartnerin“
                                                      angegeben werden; Personen,
                                                      die weder dem männlichen noch
                                                      dem weiblichen Geschlecht an-
                                                      gehören, sind als „Ehepartner“
                                                      oder „Lebenspartner“ anzugeben,
                                                      Beispiel: „Lebenspartnerin“
       4301   Familienname des Ehegatten, Ehe- oder
              Lebenspartners
       4302   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                                      Namensform des Familiennamens
       4303   Geburtsname des Ehegatten, Ehe- oder
              Lebenspartners
       4304   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                                      Namensform des Geburtsnamens
       4305   Vornamen des Ehegatten, Ehe- oder
              Lebenspartners
       4306   Ausländische Namensart                  Bezeichnung einer ausländischen
                                                      Namensform des Vornamens
       4399   Identität nicht nachgewiesen            Nur bei nicht nachgewiesener
                                                      Identität

              Ehe der verstorbenen Person
       4450   Tag der Eheschließung
       4450   Ort der Eheschließung
       4455   Nähere Kennzeichnung des Ortes          Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
       4457   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland
       4470   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung
       4471   Behördenname                            Ortsbezeichnung
       4475   Registernummer

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                       Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
                                    X
                                    X
   X               X
   X               X
   X               X
   X               X
   X               X
   X               X

   X               X
   X               X                                     4)

   X               X

   X               X

   X               X

   X               X

   X               X

   X               X

   X               X

                                    X
                                    X
                                    X                    2)
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X
BGBl. 2018, Seite 1789 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1789
Nr.                   Datenfelder                            Anmerkungen

4477   Führungsort Heiratseintrag                  Bei Eheschließung bis zum
                                                   31.12.2008 (§ 15a PStG a. F.)

       Lebenspartnerschaft der verstorbenen
       Person
4540   Tag der Begründung
4550   Ort der Begründung
4555   Nähere Kennzeichnung des Ortes              Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
4557   Staat der Begründung                        Nur bei Begründung im Ausland
4570   Registerbehörde                             Funktionsbezeichnung
4571   Behördenname                                Ortsbezeichnung
4575   Registernummer

       Todeserklärung, gerichtliche Feststel-
       lung der Todeszeit der verstorbenen
       Person
4660   Todeserklärung, gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum
       der Todeszeit
4662   Festgestellter Todestag                     Datum
4663   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit
4664   Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Aus-
                                                   land
4665   Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum
4670   Behörde/Gericht                             Funktionsbezeichnung
4671   Behördenname                                Ortsbezeichnung
4675   Registernummer/Aktenzeichen

                      Verwendung

               Folgebeurkundung

                                                        Beschränkung1
Haupteintrag

                                            Suchfeld
                                  Hinweis
                                    X

                                    X
                                    X
                                    X                     2)
                                    X
                                    X
                                    X
                                    X

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                                    X
                                    X
                                    X

                                    X
                                    X
                                    X
                                    X
BGBl. 2018, Seite 1790 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1790

      Anlage 2
      (zu den §§ 11, 19, 48, 65)
                                             Eheregister
                 Standesamt, Nummer
                       Registernummer
             Anlass der Beurkundung
          Ort, Tag der Eheschließung
             Tag der Begründung der
                Lebenspartnerschaft1
                                         1. (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner)
           Familienname vor der Ehe
            Geburtsname vor der Ehe
              Vorname(n) vor der Ehe
                              Geschlecht
                   Ort, Tag der Geburt
                                  Religion
             Familienname in der Ehe
             Geburtsname in der Ehe
                Vorname(n) in der Ehe
                                         2. (Ehefrau, Ehemann, Ehepartner)
           Familienname vor der Ehe
            Geburtsname vor der Ehe
              Vorname(n) vor der Ehe
                              Geschlecht
                   Ort, Tag der Geburt
                                  Religion
             Familienname in der Ehe
             Geburtsname in der Ehe
                Vorname(n) in der Ehe
           Ort, Tag der Beurkundung
                         Urkundsperson

                                             Hinweise
                       Registernummer
                                             Zu 1.
                         Geburtseintrag
                   Staatsangehörigkeit
                Recht Namensführung
                                             Zu 2.
                         Geburtseintrag
                   Staatsangehörigkeit
                Recht Namensführung
                                             Zu 1. und 2.
                  Namensbestimmung
         Lebenspartnerschaftseintrag

1
    Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.

BGBl. 2018, Seite 1791 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1791

                  Folgebeurkundung
                                           Eheregister
                Standesamt, Nummer
                     Registernummer2
             Anlass der Beurkundung
                  Beurkundete Daten3
           Ort, Tag der Beurkundung
                        Urkundsperson
                                           Hinweise
                      Registernummer

                          Hinweisdaten




2
    Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
3
    Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

BGBl. 2018, Seite 1792 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1792

  Anlage 3
  (zu den §§ 11, 19, 48, 65)
                                    Lebenspartnerschaftsregister
           Standesamt, Nummer
                 Registernummer
         Anlass der Beurkundung
   Ort, Tag der Begründung der
            Lebenspartnerschaft
                               1. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)
                   Familienname
             vor der Begründung
                   Geburtsname
             vor der Begründung
                      Vorname(n)
             vor der Begründung
                      Geschlecht
             Ort, Tag der Geburt
                         Religion
                   Familienname
       in der Lebenspartnerschaft
                    Geburtsname
       in der Lebenspartnerschaft
                      Vorname(n)
       in der Lebenspartnerschaft
                               2. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)
                   Familienname
             vor der Begründung
                   Geburtsname
             vor der Begründung
                      Vorname(n)
             vor der Begründung
                      Geschlecht
             Ort, Tag der Geburt
                         Religion
                   Familienname
       in der Lebenspartnerschaft
                    Geburtsname
       in der Lebenspartnerschaft
                      Vorname(n)
       in der Lebenspartnerschaft
       Ort, Tag der Beurkundung
                  Urkundsperson

                                    Hinweise
                 Registernummer
                                    Zu 1.
                  Geburtseintrag
             Staatsangehörigkeit
           Recht Namensführung

BGBl. 2018, Seite 1793 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1793

                                           Zu 2.
                        Geburtseintrag
                  Staatsangehörigkeit
               Recht Namensführung
                                           Zu 1. und 2.
                 Namensbestimmung
                  Folgebeurkundung
                                           Lebenspartnerschaftsregister
                Standesamt, Nummer
                     Registernummer1
             Anlass der Beurkundung
                  Beurkundete Daten2
           Ort, Tag der Beurkundung
                        Urkundsperson
                                           Hinweise
                      Registernummer

                          Hinweisdaten




1
    Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
2
    Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

BGBl. 2018, Seite 1794 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1794

  Anlage 4
  (zu den §§ 11, 19, 48, 65)
                                    Geburtenregister
            Standesamt, Nummer
                 Registernummer
         Anlass der Beurkundung
          Tag, Uhrzeit der Geburt
                   Ort der Geburt
                                    Kind
                    Geburtsname
                      Vorname(n)
                      Geschlecht
                         Religion
                               1. (Mutter)
                   Familienname
                    Geburtsname
                      Vorname(n)
                         Religion
                               2. (Vater)
                   Familienname
                    Geburtsname
                      Vorname(n)
                         Religion
        Ort, Tag der Beurkundung
                  Urkundsperson

                                    Hinweise
                 Registernummer
                                    Zu 1. und 2.
       Ort, Tag der Eheschließung
                      Eheeintrag
                                    Zu 1.
              Ort, Tag der Geburt
                  Geburtseintrag
              Staatsangehörigkeit
                                    Zu 2.
              Ort, Tag der Geburt
                  Geburtseintrag
              Staatsangehörigkeit
                                    Kind
              Staatsangehörigkeit
           Recht Namensführung

BGBl. 2018, Seite 1795 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1795

                  Folgebeurkundung
                                           Geburtenregister
                Standesamt, Nummer
                     Registernummer1
             Anlass der Beurkundung
                  Beurkundete Daten2
           Ort, Tag der Beurkundung
                        Urkundsperson
                                           Hinweise
                      Registernummer

                          Hinweisdaten




1
    Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
2
    Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

BGBl. 2018, Seite 1796 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1796

    Anlage 5
    (zu den §§ 11, 19, 48, 65)
                                         Sterberegister
              Standesamt, Nummer
                    Registernummer
           Anlass der Beurkundung
            Tag, Uhrzeit des Todes
                       Ort des Todes
                                         Verstorbene Person
                       Familienname
                        Geburtsname
                          Vorname(n)
                          Geschlecht
                Ort, Tag der Geburt
                    Letzter Wohnsitz
                              Religion
                       Familienstand
                                         (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner, Lebenspartner, Lebenspartnerin)
                       Familienname
                        Geburtsname
                          Vorname(n)
         Ort, Tag der Beurkundung
                      Urkundsperson

                                         Hinweise
                    Registernummer
                                         Verstorbene Person
                      Geburtseintrag
       Ort, Tag der Eheschließung1
                          Eheeintrag1
        Führungsort Heiratseintrag
                Folgebeurkundung
                                         Sterberegister
              Standesamt, Nummer
                   Registernummer2
           Anlass der Beurkundung
                Beurkundete Daten3
         Ort, Tag der Beurkundung
                      Urkundsperson
                                         Hinweise
                    Registernummer

                        Hinweisdaten




1
  Bei Begründung einer Lebenspartnerschaft ist der Leittext an den Beurkundungssachverhalt anzupassen.
2
  Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
3
  Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

BGBl. 2018, Seite 1797 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1797

                                                                                                                       Anlage 6
                                                                                                              (zu den §§ 48, 70)
                                                                   Eheurkunde
                            Standesamt
                       Registernummer
         Ort, Tag der Eheschließung
                                         1. (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner)1
           Familienname vor der Ehe
           Geburtsname vor der Ehe
              Vorname(n) vor der Ehe
                   Ort, Tag der Geburt
                                Religion2
           Familienname in der Ehe3
            Geburtsname in der Ehe3
               Vorname(n) in der Ehe3
                                         2. (Ehefrau, Ehemann, Ehepartner)1
           Familienname vor der Ehe
           Geburtsname vor der Ehe
              Vorname(n) vor der Ehe
                   Ort, Tag der Geburt
                                Religion2
           Familienname in der Ehe3
            Geburtsname in der Ehe3
               Vorname(n) in der Ehe3
                                             Weitere Angaben aus dem Register2




                                 Ort, Tag                                                                              Siegel



                        Urkundsperson
                                                          (Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)


                         Geburtseintrag Zu 1.                                                                 Zu 2.




1
    Jeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Eheregister.
2
    Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.
3
    Nach der Auflösung der Ehe werden die Wörter „in der Ehe“ durch die Wörter „nach Eheauflösung“ ersetzt.

BGBl. 2018, Seite 1798 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1798

      Anlage 7
      (zu den §§ 48, 70)
                                                       Lebenspartnerschaftsurkunde
                            Standesamt
                       Registernummer
            Ort, Tag der Begründung
                                         1. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)1
                     Familienname
        vor der Lebenspartnerschaft
                      Geburtsname
        vor der Lebenspartnerschaft
                        Vorname(n)
        vor der Lebenspartnerschaft
                   Ort, Tag der Geburt
                                Religion2
                      Familienname
         in der Lebenspartnerschaft3
                      Geburtsname
         in der Lebenspartnerschaft3
                         Vorname(n)
         in der Lebenspartnerschaft3
                                         2. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)1
                     Familienname
        vor der Lebenspartnerschaft
                      Geburtsname
        vor der Lebenspartnerschaft
                        Vorname(n)
        vor der Lebenspartnerschaft
                   Ort, Tag der Geburt
                                Religion2
                      Familienname
         in der Lebenspartnerschaft3
                      Geburtsname
         in der Lebenspartnerschaft3
                         Vorname(n)
         in der Lebenspartnerschaft3
                                             Weitere Angaben aus dem Register2




                                 Ort, Tag                                                                           Siegel



                        Urkundsperson
                                                          (Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)


                         Geburtseintrag Zu 1.                                                               Zu 2.




1
    Jeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Lebenspartnerschaftsregister.
2
    Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.
3
    Leittext wird bei Auflösung der Lebenspartnerschaft entsprechend angepasst.

BGBl. 2018, Seite 1799 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1799

                                                                                                                     Anlage 8
                                                                                                            (zu den §§ 48, 70)
                                                                 Geburtsurkunde
                             Standesamt
                       Registernummer
                   Ort, Tag der Geburt
                                             Kind
                           Geburtsname
                             Vorname(n)
                             Geschlecht
                                Religion1
                                         1. (Mutter, Elternteil)
                          Familienname
                           Geburtsname
                             Vorname(n)
                                Religion1
                                         2. (Vater, Elternteil)
                          Familienname
                           Geburtsname
                             Vorname(n)
                                Religion1
                                             Weitere Angaben aus dem Register1




                                 Ort, Tag                                                                            Siegel



                         Urkundsperson
                                                          (Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)




1
    Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.

BGBl. 2018, Seite 1800 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1800

      Anlage 9
      (zu den §§ 48, 70)
                                                                  Sterbeurkunde
                             Standesamt
                       Registernummer
              Tag, Uhrzeit des Todes
                          Ort des Todes
                                             Verstorbene Person
                          Familienname
                           Geburtsname
                             Vorname(n)
                       Letzter Wohnsitz
                   Ort, Tag der Geburt
                                Religion1
                          Familienstand
                                             (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner, Lebenspartner, Lebenspartnerin)2
                          Familienname
                           Geburtsname
                             Vorname(n)




                                 Ort, Tag                                                                      Siegel



                         Urkundsperson
                                                          (Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)




1
    Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.
2
    Jeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Sterberegister.

BGBl. 2018, Seite 1801 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1801

                                                                                                                              Anlage 10
                                                                                                                               (zu § 29)
                                                 Niederschrift über die Eheschließung
                            Standesamt

                                Ort, Tag

      Vor dem unterzeichnenden Standesbeamten erschienen heute zur Eheschließung (bei bestehender Lebenspart-
      nerschaft, begründet am …, Standesamt …, Reg. Nr. L …/…)1

                                       1.

                            Vorname(n)

                         Familienname

                          Geburtsname

                            Geschlecht

                  Staatsangehörigkeit

                                Religion

                            wohnhaft in

               Geburtstag, Geburtsort

       Standesamt, Registernummer

                   ausgewiesen durch

                                  und 2.

                            Vorname(n)

                         Familienname

                          Geburtsname

                            Geschlecht

                  Staatsangehörigkeit

                                Religion

                            wohnhaft in

               Geburtstag, Geburtsort

       Standesamt, Registernummer

                   ausgewiesen durch

      Als Zeugen waren anwesend:1

      Weiterhin erschien als Dolmetscher für die …………… Sprache:1
      Er wurde über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt belehrt. Er erklärte – unter Berufung auf
      seinen allgemein geleisteten Eid –, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.1

      Der Standesbeamte fragte die Eheschließenden, ob sich seit der Anmeldung ihrer Eheschließung Änderungen
      ergeben haben, die ihre tatsächlichen Verhältnisse der Ehevoraussetzungen betreffen. Auf die Frage des Stan-
      desbeamten erklärten die Eheschließenden, dass keine entsprechenden Änderungen eingetreten sind.
      Sodann fragte der Standesbeamte die Eheschließenden einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander
      eingehen wollen. Die Eheschließenden bejahten diese Frage.
      Der Standesbeamte sprach aus, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seien.


1
    Abschnitt/Klammerinhalt erscheint nur, wenn der Beurkundungssachverhalt es verlangt. Die Angaben sind entsprechend zu streichen oder zu
    ergänzen.

BGBl. 2018, Seite 1802 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1802


  Zur Namensführung in der Ehe gaben die Ehegatten keine/folgende1 Erklärung ab:



  Dadurch ergibt sich folgende Namensführung in der Ehe:
                                   1. (Ehemann/Ehefrau/Ehepartner)1
                    Familienname
                      Vorname(n)
                    Geburtsname
                                   2. (Ehefrau/Ehemann/Ehepartner)1
                    Familienname
                      Vorname(n)
                    Geburtsname
  Vorgelesen [in deutscher und …………… Sprache]1 genehmigt und unterschrieben




                                                                                              Siegel


  Urkundsperson“.

BGBl. 2018, Seite 1803 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1803

15. Anlage 13 wird Anlage 11 und wie folgt gefasst:
                                                                                                       „Anlage 11
                                                                                                (zu § 31 Absatz 2)
                                                Bescheinigung
                           nach § 31 Absatz 2 der Personenstandsverordnung (PStV)

                    Standesamt
                                   Kind
     vorgesehener Familienname
       vorgesehene(r) Vorname(n)
                     Geschlecht
                     Geburtstag                                   (§ 31 Absatz 2 PStV)
                      Geburtsort
                                   Mutter
                   Familienname
                   Geburtsname
                     Vorname(n)
                        Religion
                                   Vater
                   Familienname
                   Geburtsname
                     Vorname(n)
                        Religion




                        Ort, Tag                                                                          Siegel




                 Urkundsperson
                                              (Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)        “.




                                                      Artikel 2
                                           Inkrafttreten, Außerkrafttreten
                   Diese Verordnung tritt am 1. November 2018 in Kraft.



                   Der Bundesrat hat zugestimmt.


                   Berlin, den 24. Oktober 2018

                                          Der Bundesminister
                                    des Innern, für Bau und Heimat
                                            Horst Seehofer

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2018 I S. 1768. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes c7e5cca1f90a414d….