Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2018, S. 1768
BGBl. 2018 I S. 1768 · 96.692 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Erste Verordnung
zur Änderung der Personenstandsverordnung
Vom 24. Oktober 2018
Auf Grund des § 73 des Personenstandsgesetzes
vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), der zuletzt durch
Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 17. Juli 2017
(BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, in Verbindung mit
§ 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes
vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Orga-
nisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) ver-
ordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat im Benehmen mit dem Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz:
Artikel 1
Änderung der
Personenstandsverordnung
Die Personenstandsverordnung vom 22. November
2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst:
„§ 30 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft
in eine Ehe“.
b) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst:
„§ 42 Familienrechtliche Zuordnung im Perso-
nenstandseintrag“.
2. § 10 Absatz 1 Satz 3 wird gestrichen.
3. In § 12 werden die Wörter „Erfassung und“ gestri-
chen.
4. § 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Der Registernummer wird für die Darstellung des
Haupteintrags im elektronischen Personenstands-
register die Folgenummer „0“ angefügt.“
5. § 17 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Registernummer wird für die Darstellung von
Folgebeurkundungen im elektronischen Personen-
standsregister eine Folgenummer, beginnend mit
der laufenden Nummer 1 angefügt.“
6. § 30 wird wie folgt gefasst:
„§ 30
Umwandlung einer
Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft
in eine Ehe gelten die §§ 28 und 29 entsprechend.
Die Niederschrift über die Umwandlung einer
Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist mit einem For-
mular nach dem Muster der Anlage 10 zu fertigen;
das Formular ist dem Beurkundungssachverhalt
anzupassen und kann programmgerecht eingerich-
tet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.“
7. § 31 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genann-
ten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Lei-
besfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne
des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn
1. das Gewicht des Kindes mindestens
500 Gramm beträgt oder
2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm
beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche
erreicht wurde,
im Übrigen als Fehlgeburt. Eine Fehlgeburt wird
nicht im Personenstandsregister beurkundet. Sie
kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die
Personensorge zugestanden hätte, dem Stan-
desamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die
Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In die-
sem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigen-
den auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem
Formular nach dem Muster der Anlage 11.“
b) Absatz 3 wird aufgehoben.
c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie
folgt gefasst:
„(3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Ab-
satz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beur-
kunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist,
bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2
zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes
gilt entsprechend.“

8. § 41 wird wie folgt gefasst:
„§ 41
Sammlung der
Beschlüsse über Todeserklärungen
(1) In die Sammlung der Beschlüsse über Todes-
erklärungen und gerichtliche Feststellung der To-
deszeit sind nur Ausfertigungen von rechtskräftigen
gerichtlichen Entscheidungen aufzunehmen. Wurde
eine in der Sammlung enthaltene gerichtliche Ent-
scheidung geändert oder aufgehoben, ist auch eine
Ausfertigung des Änderungs- oder Aufhebungsbe-
schlusses aufzunehmen.
(2) Die Sammlung nach Absatz 1 kann elektro-
nisch geführt werden. Die elektronische Führung
erfolgt durch eine ersetzende Digitalisierung der
Beschlüsse als Bilddatei. Aus den Beschlüssen
können Daten, die zur eindeutigen Identifizierung,
zum Auffinden eines Beschlusses und zur Erstel-
lung einer Bescheinigung nach Absatz 3 erforder-
lich sind, in das elektronische Suchverzeichnis des
Standesamts I in Berlin übernommen werden.
(3) Aus der Sammlung der Beschlüsse über To-
deserklärungen und gerichtliche Feststellung der
Todeszeit erteilt das Standesamt I in Berlin den
nach den §§ 62 bis 66 des Gesetzes Berechtigten
auf Antrag Bescheinigungen oder beglaubigte Ab-
schriften der Ausfertigung der gerichtlichen Ent-
scheidung oder beglaubigte Ausdrucke der elektro-
nisch gespeicherten gerichtlichen Entscheidung;
die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interes-
ses ist ausreichend.
(4) Die Absätze 2 und 3 sind entsprechend für
das bis zum 31. Dezember 2008 geführte Buch für
Todeserklärungen anzuwenden.“
9. Nach § 41 wird folgender § 42 eingefügt:
„§ 42
Familienrechtliche
Zuordnung im Personenstandseintrag
(1) In den Personenstandseinträgen wird den
Ehegatten und Lebenspartnern, den Eltern des Kin-
des und dem letzten Ehegatten oder Lebenspartner
der verstorbenen Person ein Datenfeld für die fami-
lienrechtliche Bezeichnung zugeordnet. Die Felder
erhalten fortlaufende Nummern, beginnend mit der
Nummer 1. und stellen die Verbindung zu den Hin-
weisen des Registereintrags her.
(2) Im Geburtenregister wird bei der Erstbeur-
kundung der Geburt der Person, die das Kind ge-
boren hat, die Nummer „1.“ zugeordnet und sie
wird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Be-
zeichnung als „Mutter“ eingetragen. Der Person,
deren Vaterschaft zu dem Kind nach § 1592 des
Bürgerlichen Gesetzbuches besteht, wird die Num-
mer „2.“ zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld
für die familienrechtliche Bezeichnung als „Vater“
eingetragen. Satz 1 gilt auch für Personen, die we-
der dem männlichen noch dem weiblichen Ge-
schlecht zugeordnet sind. Satz 2 gilt für Personen,
die weder dem männlichen noch dem weiblichen
Geschlecht zugeordnet sind, nur dann, wenn sich
die Vaterschaft aus § 1592 Nummer 3 BGB ergibt.
(3) Die Annahme eines Kindes wird im Geburten-
register ausschließlich in einer Folgebeurkundung
dokumentiert, wobei weibliche Annehmende als
„Mutter“ und männliche Annehmende als „Vater“
in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeich-
nung eingetragen werden. Soweit annehmende
Personen weder dem männlichen noch dem weib-
lichen Geschlecht angehören, sind sie als „Eltern-
teil“ zu bezeichnen.
(4) Im Eheregister werden den Ehegatten die
Nummern „1.“ und „2.“ zugeordnet und männliche
Personen als „Ehemann“, weibliche Personen als
„Ehefrau“ in dem Datenfeld für die familienrecht-
liche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen
weder dem männlichen noch dem weiblichen Ge-
schlecht angehören, sind sie als „Ehepartner“ zu
bezeichnen.
(5) Im Lebenspartnerschaftsregister werden den
Partnern die Nummern „1.“ und „2.“ zugeordnet
und männliche Personen als „Lebenspartner“,
weibliche Personen als „Lebenspartnerin“ in dem
Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung
eingetragen. Soweit Personen weder dem männ-
lichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören,
sind sie als „Lebenspartner“ zu bezeichnen.
(6) Im Sterberegister wird der letzte männliche
Ehegatte der verstorbenen Person als „Ehemann“
und der letzte weibliche Ehegatte als „Ehefrau“ in
dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeich-
nung eingetragen. Der letzte männliche Lebens-
partner der verstorbenen Person wird als „Lebens-
partner“ und der letzte weibliche Lebenspartner als
„Lebenspartnerin“ in dem Datenfeld für die familien-
rechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Perso-
nen weder dem männlichen noch dem weiblichen
Geschlecht angehören, sind sie als „Ehepartner“
oder „Lebenspartner“ zu bezeichnen.“
10. Dem § 47 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Bei unrichtigen und fehlenden Elementbe-
zeichnungen oder familienrechtlichen Bezeichnun-
gen kann die Eintragung nach § 47 Absatz 1 des
Gesetzes durch eine Folgebeurkundung richtig ge-
stellt werden. Gleiches gilt auch bei der Fortführung
von Hinweisen. Derartige Richtigstellungen bedür-
fen keiner Mitteilung nach den Absätzen 1 und 2.“
11. § 56 Absatz 3 wird aufgehoben.
12. In § 58 Absatz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie
folgt gefasst:
„Das Standesamt, das die Eheschließung oder die
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
beurkundet, im Falle der Nummer 6 die Anmeldung
der Eheschließung entgegennimmt, hat dies mitzu-
teilen:“.
13. § 59 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Das Standesamt, das die Begründung einer
Lebenspartnerschaft nach § 35 des Gesetzes beur-
kundet, hat dies mitzuteilen:
1. dem Standesamt, das die Geburtseinträge für
die Lebenspartner führt,
2. dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebens-
partnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Le-
benspartnerschaft für die Lebenspartner führt,
3. dem Standesamt I in Berlin,
4. der Meldebehörde.“

14. Die Anlagen 1 bis 10 werden wie folgt gefasst:
„Anlage 1
(zu § 11)
Datenfelder in den Personenstandsregistern
Nr. Datenfelder Anmerkungen
Allgemeine Registerangaben
für alle Register
0001 Name des Standesamts
0010 Standesamtsnummer z. B. 06412001 für das Standes-
amt Frankfurt/Main, ggf. ergänzt
um ein Suffix für ein verwaltetes
Standesamt
0011 Art des Registers G = Geburtenregister
E = Eheregister
L = Lebenspartnerschaftsregister
S = Sterberegister
0012 Eintragsnummer z. B. „334“ für die 334. Beurkun-
dung einer Geburt eines Jahres;
bei Stilllegung des Eintrags z. B.
334-1 für die erneute Beurkun-
dung zu dieser Eintragsnummer
0013 Jahr des Eintrags Bei Nacherfassung Jahr der ur-
sprünglichen Beurkundung
0014 Nummer der Folgebeurkundung Beispiel: „3“ für die 3. Folgebeur-
kundung zu einem Haupteintrag
0020 Anlass der Beurkundung z. B. Geburt, Namensänderung,
Vaterschaftsanerkennung, Wie-
derannahme des Geburtsnamens,
Berichtigung
0030 Anlass eines Hinweises z. B. Eheschließung des Kindes,
Lebenspartnerschaft des Kindes,
Kind des Kindes, Tod des Kindes,
Wiederverheiratung, Ehe des Ver-
storbenen
0040 Datum der Wirksamkeit Wirksamkeit einer Folgebeurkun-
dung
0045 Datum der Stilllegung Wirksamkeit einer Stilllegung des
Personenstandseintrags
0048 Sperrvermerk
0049 Datum Sperrvermerk Datum des Fristablaufs eines
Sperrvermerks
0050 Ort der Beurkundung
0051 Datum der Beurkundung
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X X
X X
X X
X X
X X
X
X X
X
X
1)
1)
1)
X X
X X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
Haupteintrag
0052 Name der Urkundsperson X
0053 Funktionsbezeichnung Unterscheidung nach männlichen X
oder weiblichen Standesbeamten
1
Die Datenfelder unterliegen folgenden Beschränkungen:
1) = Datenfeld ist nicht Bestandteil des Personenstandseintrags und steht nur systemseitig als Funktion zur Verfügung.
2) = Datenfeld steht ab 1. November 2013 zur Verfügung.
3) = Datenfeld steht ausschließlich für die Nacherfassung von Alt- und Übergangsbeurkundungen zur Verfügung.
4) = Datenfeld steht ab 1. November 2018 zur Verfügung.
5) = Datenfeld steht nicht mehr für Eingaben zur Verfügung.
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Suchfeld
Hinweis
X
X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
Geburtenregister
Angaben zur Geburt
1040 Tag der Geburt
1041 Stunde und Minute der Geburt
1050 Ort der Geburt
1051 Geburtsort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe
1052 Geburtsort, Straße
1053 Geburtsort, Hausnummer
1055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
1057 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland
1090 Art der Geburt Nur bei Totgeburt
Angaben zum Kind
1101 Familienname/Geburtsname Angabe des aktuellen Geburts-
namens des Kindes
1102 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
1105 Vornamen
1106 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
1119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht
des Kindes
1120 Geschlecht
1130 Religion/Weltanschauung
1180 Deutsche Staatsangehörigkeit Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG
1199 Familiennamensführung nicht nachgewie- Nur bei nicht nachgewiesener
sen Identität der Eltern
Angaben zu den Eltern
1. Die Nummer dient der Zuordnung
von Hinweisen und Folgebeur-
kundungen im Registerausdruck
und in der Geburtsurkunde
1200 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Mutter“ oder „Vater“ angegeben
werden; bei Folgebeurkundungen
sind Personen, die weder dem
männlichen noch dem weiblichen
Geschlecht angehören, als
„Elternteil“ anzugeben,
Beispiel: „1. Mutter“
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X X X
X X
X X X
X X
X X
X X 2)
X X 2)
X X X
X X
X X X
X X
X X X
X X
X
X X
X X
X
X
X X X 4)
X X 4)

Nr. Datenfelder Anmerkungen
1201 Familienname
1202 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
1203 Geburtsname
1204 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
1205 Vornamen
1206 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
1230 Religion/Weltanschauung
1240 Tag der Geburt
1250 Ort der Geburt
1255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
1257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland
1270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
1271 Behördenname Ortsbezeichnung
1275 Registernummer Beispiel: G 399/2010
1280 Staatsangehörigkeit
1299 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener
Identität
2. Die Nummer dient der Zuordnung
von Hinweisen und Folgebeur-
kundungen im Registerausdruck
und in der Geburtsurkunde
1300 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Mutter“ oder „Vater“ angegeben
werden; bei Folgebeurkundungen
sind Personen, die weder dem
männlichen noch dem weiblichen
Geschlecht angehören, als
„Elternteil“ anzugeben,
Beispiel: 2. Vater“
1301 Familienname
1302 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
1303 Geburtsname
1304 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
1305 Vornamen
1306 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
1330 Religion/Weltanschauung
1340 Tag der Geburt
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X X X
X X
X X X
X X
X X X
X X
X X
X
X
X 2)
X
X
X
X
X
X X
X X X 4)
X X 4)
X X X
X X
X X X
X X
X X X
X X
X X
X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
1350 Ort der Geburt
1355 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
1357 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland
1370 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
1371 Behördenname Ortsbezeichnung
1375 Registernummer Beispiel: G 1499/2009
1380 Staatsangehörigkeit
1399 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener
Identität
Eheschließung der Eltern
1440 Tag der Eheschließung
1450 Ort der Eheschließung
1457 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland
1470 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
1471 Behördenname Ortsbezeichnung
1475 Registernummer Beispiel: E 67/2009
Ehe des Kindes
1540 Tag der Eheschließung
1550 Ort der Eheschließung
1555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
1557 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland
1570 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
1571 Behördenname Ortsbezeichnung
1575 Registernummer Beispiel: E 288/2030
1590 Art der Eheauflösung Beispiel: Scheidung oder Tod
1591 Datum der Eheauflösung Wirksamkeitsdatum oder Todes-
tag
1592 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
1593 Behördenname Ortsbezeichnung
1595 Registernummer/Aktenzeichen
Lebenspartnerschaft des Kindes
1640 Tag der Begründung
1650 Ort der Begründung
1655 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
1657 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X
X 2)
X
X
X
X
X
X X
X
X
X
X
X
X
X
X
X 2)
X
X
X
X
X 3)
X 3)
X 3)
X 3)
X 3)
X
X
X 2)
X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
1670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
1671 Behördenname Ortsbezeichnung
1675 Registernummer Beispiel: L 12/2009
1690 Art der Auflösung der Lebenspartnerschaft Beispiel: Aufhebung oder Tod
1691 Datum der Auflösung Wirksamkeitsdatum oder Todes-
tag
1692 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
1693 Behördenname Ortsbezeichnung
1695 Registernummer/Aktenzeichen
Kind des Kindes
1701 Familienname Angabe des aktuellen Geburts-
namens des Kindes
1705 Vornamen
1740 Tag der Geburt
1750 Ort der Geburt
1755 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
1757 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland
1770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
1771 Behördenname Ortsbezeichnung
1775 Registernummer Beispiel: G 475/2031
1790 Art der Geburt Nur bei Totgeburt
Testamentsverzeichnis
1890 Testamentsverzeichnisnummer
Tod, Todeserklärung, Feststellung der
Todeszeit des Kindes
1940 Todestag Datum aus Sterbeeintrag
1942 Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person
mit Sicherheit tot war
1950 Sterbeort
1955 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
1957 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland
1960 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung Beschlussdatum
der Todeszeit
1962 Festgestellter Todestag Datum
1963 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X
X
X
X 3)
X 3)
X 3)
X 3)
X 3)
X
X
X
X
X 2)
X
X
X
X
X 2)
X 5)
X
X
X
X 2)
X
X 2)
X 2)
X 2)

Nr. Datenfelder Anmerkungen
1964 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus-
land
1965 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum
1970 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung
1971 Behördenname Ortsbezeichnung
1975 Registernummer/Aktenzeichen
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X
X 2)
X
X
X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
Eheregister
Angaben zur Ehe
2040 Tag der Eheschließung Ggf. Tag der Umwandlung einer
Lebenspartnerschaft in eine Ehe
2050 Ort der Eheschließung Ggf. Ort der Umwandlung einer
Lebenspartnerschaft in eine Ehe
2051 Ort der Eheschließung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe
2055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
2057 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland
Angaben zur Lebenspartnerschaft bei
Umwandlung in eine Ehe
2060 Tag der Begründung der Lebenspartner- Tag der Begründung einer zu
schaft dieser Ehe umgewandelten
Lebenspartnerschaft
2070 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
2071 Behördenname Ortsbezeichnung
2075 Registernummer
2078 Namensbestimmung Gemeinsamer Familienname ist
Name des Ehegatten zu 1., zu 2.
oder Doppelname
Angaben zu den Ehegatten
1. Diese Elementbezeichnung dient
der Zuordnung der weiteren
Datenfelder sowie der Hinweise
und Folgebeurkundungen im
Registerausdruck und in der
Eheurkunde
2100 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Ehefrau“ oder „Ehemann“ ange-
geben werden; Personen, die we-
der dem männlichen noch dem
weiblichen Geschlecht angehö-
ren, sind als „Ehepartner“ anzu-
geben,
Beispiel: „1. Ehemann“
2101 Familienname (vor Eheschließung)
2102 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
2103 Geburtsname (vor Eheschließung)
2104 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
2105 Vornamen (vor Eheschließung)
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X X
X X
X X 2)
X 2)
X X
X X X 4)
X 4)
X 4)
X 4)
X
X X X 4)
X X 4)
X X X
X X
X X X
X X
X X X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
2106 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
2111 Familienname in der Ehe
2112 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
2113 Geburtsname in der Ehe
2114 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
2115 Vornamen in der Ehe
2116 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
2119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht
2120 Geschlecht
2130 Religion/Weltanschauung
2140 Tag der Geburt
2150 Ort der Geburt
2155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
2157 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland
2170 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
2171 Behördenname Ortsbezeichnung
2175 Registernummer
2180 Staatsangehörigkeit
2. Diese Elementbezeichnung dient
der Zuordnung der weiteren
Datenfelder sowie der Hinweise
und Folgebeurkundungen im
Registerausdruck und in der
Eheurkunde
2200 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Ehefrau“ oder „Ehemann“ ange-
geben werden; Personen, die
weder dem männlichen noch dem
weiblichen Geschlecht angehö-
ren, sind als „Ehepartner“ anzu-
geben,
Beispiel: „2. Ehefrau“
2201 Familienname (vor Eheschließung)
2202 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
2203 Geburtsname (vor Eheschließung)
2204 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
2205 Vornamen (vor Eheschließung)
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X X
X X X
X X
X X X
X X
X X X 2)
X X 2)
X
X X 2)
X X
X X X
X X
X X 2)
X X
X
X
X
X
X X X 4)
X X 4)
X X X
X X
X X X
X X
X X X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
2206 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
2211 Familienname in der Ehe
2212 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
2213 Geburtsname in der Ehe
2214 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
2215 Vornamen in der Ehe
2216 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
2219 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht
2220 Geschlecht
2230 Religion/Weltanschauung
2240 Tag der Geburt
2250 Ort der Geburt
2255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
2257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland
2270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
2271 Behördenname Ortsbezeichnung
2275 Registernummer
2280 Staatsangehörigkeit
Auflösung der Ehe
2390 Art der Eheauflösung Beispiel: Scheidung, Aufhebung,
Tod, Wiederverheiratung nach
Todeserklärung
2391 Datum der Eheauflösung Wirksamkeitsdatum
2392 Behörde Funktionsbezeichnung
2393 Behördenname Ortsbezeichnung
2395 Registernummer/Aktenzeichen
Tod, Todeserklärung, Feststellung der
Todeszeit zu 1.
2440 Todestag Datum aus Sterbeeintrag
2442 Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
2450 Sterbeort
2455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X X
X X X
X X
X X X
X X
X X X 2)
X X 2)
X
X X 2)
X X
X X X
X X
X X 2)
X X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X 2)

Nr. Datenfelder Anmerkungen
2457 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland
2460 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung Beschlussdatum
der Todeszeit
2462 Festgestellter Todestag Datum
2463 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit
2464 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus-
land
2465 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum
2470 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung
2471 Behördenname Ortsbezeichnung
2475 Registernummer/Aktenzeichen
Tod, Todeserklärung, Feststellung der
Todeszeit zu 2.
2540 Todestag Datum aus Sterbeeintrag
2542 Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
2550 Sterbeort
2555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
2557 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland
2560 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung Beschlussdatum
der Todeszeit
2562 Festgestellter Todestag Datum
2563 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit
2564 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus-
land
2565 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum
2570 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung
2571 Behördenname Ortsbezeichnung
2575 Registernummer/Aktenzeichen
Neue Ehe zu 1.
2640 Tag der Eheschließung
2650 Ort der Eheschließung
2657 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland
2670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
2671 Behördenname Ortsbezeichnung
2675 Registernummer
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X
X
X 2)
X 2)
X
X
X
X
X
X
X
X
X 2)
X
X
X 2)
X 2)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
Neue Ehe zu 2.
2740 Tag der Eheschließung
2750 Ort der Eheschließung
2757 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland
2770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
2771 Behördenname Ortsbezeichnung
2775 Registernummer
Neue Lebenspartnerschaft zu 1.
2840 Tag der Begründung
2850 Ort der Begründung
2857 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland
2870 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
2871 Behördenname Ortsbezeichnung
2875 Registernummer
Neue Lebenspartnerschaft zu 2.
2940 Tag der Begründung
2950 Ort der Begründung
2957 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland
2970 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
2971 Behördenname Ortsbezeichnung
2975 Registernummer
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
Lebenspartnerschafts-
register
Angaben zur Lebenspartnerschaft
3040 Tag der Begründung
3050 Ort der Begründung
3051 Ort der Begründung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe
3055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
3057 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland
3070 Behörde der Begründung Angabe einer vom Standesamt
abweichenden Begründungs-
behörde
3078 Namensbestimmung Gemeinsamer Familienname ist
Name des Lebenspartners zu 1.,
zu 2. oder Doppelname
Angaben zu den Lebenspartnern
1. Diese Elementbezeichnung dient
der Zuordnung der weiteren
Datenfelder sowie der Hinweise
und Folgebeurkundungen im
Registerausdruck und in der
Lebenspartnerschaftsurkunde
3100 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Lebenspartner“ oder „Lebens-
partnerin“ angegeben werden;
Personen, die weder dem männ-
lichen noch dem weiblichen
Geschlecht angehören, sind als
„Lebenspartner“ anzugeben,
Beispiel: „1. Lebenspartner“
3101 Familienname (vor Begründung)
3102 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
3103 Geburtsname (vor Begründung)
3104 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
3105 Vornamen (vor Begründung)
3106 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
3111 Familienname in der Lebenspartnerschaft
3112 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
3113 Geburtsname in der Lebenspartnerschaft
3114 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X X
X X
X X 2)
X 2)
X X
X
X
X X X 4)
X X 4)
X X X
X X
X X X
X X
X X X
X X
X X X
X X
X X X
X X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
3115 Vornamen in der Lebenspartnerschaft
3116 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
3119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht
3120 Geschlecht
3130 Religion/Weltanschauung
3140 Tag der Geburt
3150 Ort der Geburt
3155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
3157 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland
3170 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
3171 Behördenname Ortsbezeichnung
3175 Registernummer
3180 Staatsangehörigkeit
2. Diese Elementbezeichnung dient
der Zuordnung der weiteren
Datenfelder sowie der Hinweise
und Folgebeurkundungen im
Registerausdruck und in der
Lebenspartnerschaftsurkunde
3200 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Lebenspartner“ oder „Lebens-
partnerin“ angegeben werden;
Personen, die weder dem männ-
lichen noch dem weiblichen
Geschlecht angehören, sind als
„Lebenspartner“ anzugeben,
Beispiel: „2. Lebenspartner“
3201 Familienname (vor Begründung)
3202 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
3203 Geburtsname (vor Begründung)
3204 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
3205 Vornamen (vor Begründung)
3206 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
3211 Familienname in der Lebenspartnerschaft
3212 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
3213 Geburtsname in der Lebenspartnerschaft
3214 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X X X 2)
X X 2)
X
X X 2)
X X
X X X
X X
X X 2)
X X
X
X
X
X
X X X 4)
X X 4)
X X X
X X
X X X
X X
X X X
X X
X X X
X X
X X X
X X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
3215 Vornamen in der Lebenspartnerschaft
3216 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
3219 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht
3220 Geschlecht
3230 Religion/Weltanschauung
3240 Tag der Geburt
3250 Ort der Geburt
3255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
3257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland
3270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
3271 Behördenname Ortsbezeichnung
3275 Registernummer
3280 Staatsangehörigkeit
Auflösung oder Umwandlung der
Lebenspartnerschaft in eine Ehe
3390 Art der Auflösung Beispiel: Aufhebung, Tod, Todes-
erklärung, Feststellung der
Todeszeit, Umwandlung in Ehe
3391 Datum der Auflösung Wirksamkeitsdatum
3392 Behörde Funktionsbezeichnung
3393 Behördenname Ortsbezeichnung
3395 Registernummer/Aktenzeichen
Tod, Todeserklärung, Feststellung der
Todeszeit zu 1.
3440 Todestag Datum aus Sterbeeintrag
3442 Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
3450 Sterbeort
3455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
3457 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland
3460 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung Beschlussdatum
der Todeszeit
3462 Festgestellter Todestag Datum
3463 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit
3464 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus-
land
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X X X 2)
X X 2)
X
X X 2)
X X
X X X
X X
X X 2)
X X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X 2)
X
X
X 2)
X 2)
X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
3465 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum
3470 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung
3471 Behördenname Ortsbezeichnung
3475 Registernummer/Aktenzeichen
Tod, Todeserklärung, Feststellung der
Todeszeit zu 2.
3540 Todestag Datum aus Sterbeeintrag
3542 Sterbezeitraum Zeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
3550 Sterbeort
3555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
3557 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland
3560 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung Beschlussdatum
der Todeszeit
3562 Festgestellter Todestag Datum
3563 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit
3564 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus-
land
3565 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum
3570 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung
3571 Behördenname Ortsbezeichnung
3575 Registernummer/Aktenzeichen
Neue Ehe zu 1.
3640 Tag der Eheschließung
3650 Ort der Eheschließung
3657 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland
3670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
3671 Behördenname Ortsbezeichnung
3675 Registernummer
Neue Ehe zu 2.
3740 Tag der Eheschließung
3750 Ort der Eheschließung
3757 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland
3770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X
X
X
X
X
X
X
X 2)
X
X
X 2)
X 2)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
3771 Behördenname Ortsbezeichnung
3775 Registernummer
Neue Lebenspartnerschaft zu 1.
3840 Tag der Begründung
3850 Ort der Begründung
3857 Staat der Begründung Nur bei Begründung der Lebens-
partnerschaft im Ausland
3870 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
3871 Behördenname Ortsbezeichnung
3875 Registernummer
Neue Lebenspartnerschaft zu 2.
3940 Tag der Begründung
3950 Ort der Begründung
3957 Staat der Begründung Nur bei Begründung der Lebens-
partnerschaft im Ausland
3970 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
3971 Behördenname Ortsbezeichnung
3975 Registernummer
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
Sterberegister
Angaben zum Sterbefall
4140 Todestag Datum
4141 Todeszeit Uhrzeit
4142 Sterbezeitraum (Datumsangaben) Zeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
4143 Sterbezeitraum (Uhrzeitangaben) Zeitraum umfasst die Uhrzeit am
letzten Tag lebend und Uhrzeit
am Tag, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
4144 Todeszeit (nicht exakt) Nur in Ergänzung zu Feld 4141,
wenn Uhrzeit des Todes nur
ungefähr (gegen … Uhr) feststeht
4150 Sterbeort Bei unbekanntem Sterbeort auch
Auffindungsort
4151 Sterbeort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe
4152 Sterbeort, Straße
4153 Sterbeort, Hausnummer
4155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
4157 Sterbeort, Staat Nur bei Sterbefall im Ausland
4199 Tot aufgefunden Nur bei Nacherfassung
Angaben zur verstorbenen Person
4201 Familienname
4202 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
4203 Geburtsname
4204 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
4205 Vornamen
4206 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
4220 Geschlecht
4230 Religion/Weltanschauung
4240 Tag der Geburt
4250 Ort der Geburt
4255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
4257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland
4270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X X X
X X
X X X
X X
X X 2)
X X X
X X
X X
X X
X X 2)
X X X
X X
X X X
X X
X X X
X X
X X X
X X
X X 2)
X X
X X X
X X
X X 2)
X X
X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
4271 Behördenname Ortsbezeichnung
4275 Registernummer
4290 Anschrift, Straße
4291 Anschrift, Hausnummer
4293 Anschrift, Ort
4294 Anschrift, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe
4297 Anschrift, Staat Nur bei Wohnort im Ausland
4299 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener
Identität
Familienstand der verstorbenen Person
4300 Familienstand
4300A Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Ehefrau“, „Ehemann“, „Lebens-
partner“ oder „Lebenspartnerin“
angegeben werden; Personen,
die weder dem männlichen noch
dem weiblichen Geschlecht an-
gehören, sind als „Ehepartner“
oder „Lebenspartner“ anzugeben,
Beispiel: „Lebenspartnerin“
4301 Familienname des Ehegatten, Ehe- oder
Lebenspartners
4302 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
4303 Geburtsname des Ehegatten, Ehe- oder
Lebenspartners
4304 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
4305 Vornamen des Ehegatten, Ehe- oder
Lebenspartners
4306 Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
4399 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener
Identität
Ehe der verstorbenen Person
4450 Tag der Eheschließung
4450 Ort der Eheschließung
4455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
4457 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland
4470 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
4471 Behördenname Ortsbezeichnung
4475 Registernummer
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X
X
X X
X X
X X
X X
X X
X X
X X
X X 4)
X X
X X
X X
X X
X X
X X
X X
X
X
X 2)
X
X
X
X

Nr. Datenfelder Anmerkungen
4477 Führungsort Heiratseintrag Bei Eheschließung bis zum
31.12.2008 (§ 15a PStG a. F.)
Lebenspartnerschaft der verstorbenen
Person
4540 Tag der Begründung
4550 Ort der Begründung
4555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.
4557 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland
4570 Registerbehörde Funktionsbezeichnung
4571 Behördenname Ortsbezeichnung
4575 Registernummer
Todeserklärung, gerichtliche Feststel-
lung der Todeszeit der verstorbenen
Person
4660 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung Beschlussdatum
der Todeszeit
4662 Festgestellter Todestag Datum
4663 Festgestellte Todeszeit Uhrzeit
4664 Staat Nur bei Todeserklärung im Aus-
land
4665 Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum
4670 Behörde/Gericht Funktionsbezeichnung
4671 Behördenname Ortsbezeichnung
4675 Registernummer/Aktenzeichen
Verwendung
Folgebeurkundung
Beschränkung1
Haupteintrag
Suchfeld
Hinweis
X
X
X
X 2)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X

Anlage 2
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)
Eheregister
Standesamt, Nummer
Registernummer
Anlass der Beurkundung
Ort, Tag der Eheschließung
Tag der Begründung der
Lebenspartnerschaft1
1. (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner)
Familienname vor der Ehe
Geburtsname vor der Ehe
Vorname(n) vor der Ehe
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname in der Ehe
Geburtsname in der Ehe
Vorname(n) in der Ehe
2. (Ehefrau, Ehemann, Ehepartner)
Familienname vor der Ehe
Geburtsname vor der Ehe
Vorname(n) vor der Ehe
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname in der Ehe
Geburtsname in der Ehe
Vorname(n) in der Ehe
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
Hinweise
Registernummer
Zu 1.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
Zu 2.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
Zu 1. und 2.
Namensbestimmung
Lebenspartnerschaftseintrag
1
Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.

Folgebeurkundung
Eheregister
Standesamt, Nummer
Registernummer2
Anlass der Beurkundung
Beurkundete Daten3
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
Hinweise
Registernummer
Hinweisdaten
2
Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
3
Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

Anlage 3
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)
Lebenspartnerschaftsregister
Standesamt, Nummer
Registernummer
Anlass der Beurkundung
Ort, Tag der Begründung der
Lebenspartnerschaft
1. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)
Familienname
vor der Begründung
Geburtsname
vor der Begründung
Vorname(n)
vor der Begründung
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname
in der Lebenspartnerschaft
Geburtsname
in der Lebenspartnerschaft
Vorname(n)
in der Lebenspartnerschaft
2. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)
Familienname
vor der Begründung
Geburtsname
vor der Begründung
Vorname(n)
vor der Begründung
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Religion
Familienname
in der Lebenspartnerschaft
Geburtsname
in der Lebenspartnerschaft
Vorname(n)
in der Lebenspartnerschaft
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
Hinweise
Registernummer
Zu 1.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung

Zu 2.
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung
Zu 1. und 2.
Namensbestimmung
Folgebeurkundung
Lebenspartnerschaftsregister
Standesamt, Nummer
Registernummer1
Anlass der Beurkundung
Beurkundete Daten2
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
Hinweise
Registernummer
Hinweisdaten
1
Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
2
Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

Anlage 4
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)
Geburtenregister
Standesamt, Nummer
Registernummer
Anlass der Beurkundung
Tag, Uhrzeit der Geburt
Ort der Geburt
Kind
Geburtsname
Vorname(n)
Geschlecht
Religion
1. (Mutter)
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Religion
2. (Vater)
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Religion
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
Hinweise
Registernummer
Zu 1. und 2.
Ort, Tag der Eheschließung
Eheeintrag
Zu 1.
Ort, Tag der Geburt
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Zu 2.
Ort, Tag der Geburt
Geburtseintrag
Staatsangehörigkeit
Kind
Staatsangehörigkeit
Recht Namensführung

Folgebeurkundung
Geburtenregister
Standesamt, Nummer
Registernummer1
Anlass der Beurkundung
Beurkundete Daten2
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
Hinweise
Registernummer
Hinweisdaten
1
Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
2
Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

Anlage 5
(zu den §§ 11, 19, 48, 65)
Sterberegister
Standesamt, Nummer
Registernummer
Anlass der Beurkundung
Tag, Uhrzeit des Todes
Ort des Todes
Verstorbene Person
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Geschlecht
Ort, Tag der Geburt
Letzter Wohnsitz
Religion
Familienstand
(Ehemann, Ehefrau, Ehepartner, Lebenspartner, Lebenspartnerin)
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
Hinweise
Registernummer
Verstorbene Person
Geburtseintrag
Ort, Tag der Eheschließung1
Eheeintrag1
Führungsort Heiratseintrag
Folgebeurkundung
Sterberegister
Standesamt, Nummer
Registernummer2
Anlass der Beurkundung
Beurkundete Daten3
Ort, Tag der Beurkundung
Urkundsperson
Hinweise
Registernummer
Hinweisdaten
1
Bei Begründung einer Lebenspartnerschaft ist der Leittext an den Beurkundungssachverhalt anzupassen.
2
Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV.
3
Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben.

Anlage 6
(zu den §§ 48, 70)
Eheurkunde
Standesamt
Registernummer
Ort, Tag der Eheschließung
1. (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner)1
Familienname vor der Ehe
Geburtsname vor der Ehe
Vorname(n) vor der Ehe
Ort, Tag der Geburt
Religion2
Familienname in der Ehe3
Geburtsname in der Ehe3
Vorname(n) in der Ehe3
2. (Ehefrau, Ehemann, Ehepartner)1
Familienname vor der Ehe
Geburtsname vor der Ehe
Vorname(n) vor der Ehe
Ort, Tag der Geburt
Religion2
Familienname in der Ehe3
Geburtsname in der Ehe3
Vorname(n) in der Ehe3
Weitere Angaben aus dem Register2
Ort, Tag Siegel
Urkundsperson
(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)
Geburtseintrag Zu 1. Zu 2.
1
Jeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Eheregister.
2
Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.
3
Nach der Auflösung der Ehe werden die Wörter „in der Ehe“ durch die Wörter „nach Eheauflösung“ ersetzt.

Anlage 7
(zu den §§ 48, 70)
Lebenspartnerschaftsurkunde
Standesamt
Registernummer
Ort, Tag der Begründung
1. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)1
Familienname
vor der Lebenspartnerschaft
Geburtsname
vor der Lebenspartnerschaft
Vorname(n)
vor der Lebenspartnerschaft
Ort, Tag der Geburt
Religion2
Familienname
in der Lebenspartnerschaft3
Geburtsname
in der Lebenspartnerschaft3
Vorname(n)
in der Lebenspartnerschaft3
2. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)1
Familienname
vor der Lebenspartnerschaft
Geburtsname
vor der Lebenspartnerschaft
Vorname(n)
vor der Lebenspartnerschaft
Ort, Tag der Geburt
Religion2
Familienname
in der Lebenspartnerschaft3
Geburtsname
in der Lebenspartnerschaft3
Vorname(n)
in der Lebenspartnerschaft3
Weitere Angaben aus dem Register2
Ort, Tag Siegel
Urkundsperson
(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)
Geburtseintrag Zu 1. Zu 2.
1
Jeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Lebenspartnerschaftsregister.
2
Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.
3
Leittext wird bei Auflösung der Lebenspartnerschaft entsprechend angepasst.

Anlage 8
(zu den §§ 48, 70)
Geburtsurkunde
Standesamt
Registernummer
Ort, Tag der Geburt
Kind
Geburtsname
Vorname(n)
Geschlecht
Religion1
1. (Mutter, Elternteil)
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Religion1
2. (Vater, Elternteil)
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Religion1
Weitere Angaben aus dem Register1
Ort, Tag Siegel
Urkundsperson
(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)
1
Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.

Anlage 9
(zu den §§ 48, 70)
Sterbeurkunde
Standesamt
Registernummer
Tag, Uhrzeit des Todes
Ort des Todes
Verstorbene Person
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Letzter Wohnsitz
Ort, Tag der Geburt
Religion1
Familienstand
(Ehemann, Ehefrau, Ehepartner, Lebenspartner, Lebenspartnerin)2
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Ort, Tag Siegel
Urkundsperson
(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)
1
Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert.
2
Jeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Sterberegister.

Anlage 10
(zu § 29)
Niederschrift über die Eheschließung
Standesamt
Ort, Tag
Vor dem unterzeichnenden Standesbeamten erschienen heute zur Eheschließung (bei bestehender Lebenspart-
nerschaft, begründet am …, Standesamt …, Reg. Nr. L …/…)1
1.
Vorname(n)
Familienname
Geburtsname
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Religion
wohnhaft in
Geburtstag, Geburtsort
Standesamt, Registernummer
ausgewiesen durch
und 2.
Vorname(n)
Familienname
Geburtsname
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Religion
wohnhaft in
Geburtstag, Geburtsort
Standesamt, Registernummer
ausgewiesen durch
Als Zeugen waren anwesend:1
Weiterhin erschien als Dolmetscher für die …………… Sprache:1
Er wurde über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt belehrt. Er erklärte – unter Berufung auf
seinen allgemein geleisteten Eid –, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.1
Der Standesbeamte fragte die Eheschließenden, ob sich seit der Anmeldung ihrer Eheschließung Änderungen
ergeben haben, die ihre tatsächlichen Verhältnisse der Ehevoraussetzungen betreffen. Auf die Frage des Stan-
desbeamten erklärten die Eheschließenden, dass keine entsprechenden Änderungen eingetreten sind.
Sodann fragte der Standesbeamte die Eheschließenden einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander
eingehen wollen. Die Eheschließenden bejahten diese Frage.
Der Standesbeamte sprach aus, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seien.
1
Abschnitt/Klammerinhalt erscheint nur, wenn der Beurkundungssachverhalt es verlangt. Die Angaben sind entsprechend zu streichen oder zu
ergänzen.

Zur Namensführung in der Ehe gaben die Ehegatten keine/folgende1 Erklärung ab:
Dadurch ergibt sich folgende Namensführung in der Ehe:
1. (Ehemann/Ehefrau/Ehepartner)1
Familienname
Vorname(n)
Geburtsname
2. (Ehefrau/Ehemann/Ehepartner)1
Familienname
Vorname(n)
Geburtsname
Vorgelesen [in deutscher und …………… Sprache]1 genehmigt und unterschrieben
Siegel
Urkundsperson“.

15. Anlage 13 wird Anlage 11 und wie folgt gefasst:
„Anlage 11
(zu § 31 Absatz 2)
Bescheinigung
nach § 31 Absatz 2 der Personenstandsverordnung (PStV)
Standesamt
Kind
vorgesehener Familienname
vorgesehene(r) Vorname(n)
Geschlecht
Geburtstag (§ 31 Absatz 2 PStV)
Geburtsort
Mutter
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Religion
Vater
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Religion
Ort, Tag Siegel
Urkundsperson
(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung) “.
Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2018 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 24. Oktober 2018
Der Bundesminister
des Innern, für Bau und Heimat
Horst Seehofer
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2018 I S. 1768. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes c7e5cca1f90a414d….